Hallo Frau Bader,
ich bin noch bis 1.9.19 in Elternzeit, arbeite seit 1.1.2018 in Teilzeit auf 20h Basis.
Welche Fristen/Pflichten gibt es nun für mich, muss ich auf meinen AG zugehen und um Weiterführung der Teilzeit bitten oder muss der AG auf mich zukommen? Welche Rechte habe ich, was die Weiterführung der Teilzeit nach der Elternzeit angeht? Ich arbeite bei einem internationalen Unternehmen und ich weiß, dass es normalerweise keine Stellen unter 30 Wochenstunden gibt, kann mir also schon ausmalen, dass mein Antrag auf 20 Stunden nach der Elternzeit nicht akzeptiert wird. Da ich aber nicht mehr als 20 Stunden arbeiten kann/will, was würden Sie mir raten? Im Laufe diesen Jahres ist auch eine weitere Schwangerschaft geplant.
Danke für Ihren Rat!
Veilchen21
von
Veilchen21
am 30.04.2019, 11:24
Antwort auf:
Was muss ich tun - Elternzeit endet zum 1.9.19
Hallo,
Sie müssen sich an den Ag wenden.Mit Ende der EZ endet auch der TZ-Vertrag. Dann müssen Sie neue TZ (oder Brücken-TZ) beantragen
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 01.05.2019
Antwort auf:
Was muss ich tun - Elternzeit endet zum 1.9.19
Du bist verpflichtet nach Ablauf der EZ deinen alten Vertrag wieder zu erfüllen. Du wirst wahrscheinlich/hoffentlich jetzt eh einen zweiten Vertrag haben, in dem es heißt "Beschäftigung innerhalb der lfd. EZ, Vertrag vom ......wird in keiner berührt". Somit gilt ab dem 01.09.19 dein alter Vertrag mit allen darin enthaltenen Konditionen.
von
KielSprotte
am 30.04.2019, 11:42
Antwort auf:
Was muss ich tun - Elternzeit endet zum 1.9.19
Warum soll dein AG auf dich zukommen. Nach Ende der ez musst du doch deinen alten Vertrag wieder erfüllen.
Mitglied inaktiv - 30.04.2019, 12:21
Antwort auf:
Was muss ich tun - Elternzeit endet zum 1.9.19
Wie schon gesagt wurde, lebt mit Ender der EZ dein alter Vertrag wieder auf. Grundsätzlich ist es dein "Problem", diesen zu erfüllen. Kannst du das nicht, müsstest du selbst kündigen.
Willst du nun nach der EZ weniger Stunden arbeiten, musst du einen schriftlichen Antrag auf Stundenreduzierung einreichen. Entweder TZ ohne Befristung oder als Brückenteilzeit, d.h. TZ von - bis, danach lebt dann der alte VZ-Vertrag wieder auf.
Bei der unbefristeten Variante ist der AG nicht verpflichtet, dich später wieder auf VZ/mehr Stunden zu setzen.
Der AG kann dem natürlich widersprechen, muss dies aber mit betrieblichen und/oder organisatorischen Belangen begründen können. Also konkret begründen auf Nachfrage.
Stellst du keinen TZ-Antrag, passiert eben auch nichts. Der AG hat keinen Grund, auf dich zuzukommen - du hast ja einen Vertrag auf VZ. DU musst dich kümmern, wenn du das ändern möchtest. Viel Erfolg!
von
cube
am 30.04.2019, 12:25