Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Was können wir beantragen und wann ?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Was können wir beantragen und wann ?

Bianca B

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Sehr geehrte Frau Bader , als junge Familie,haben wir unser erstes Kind- unsere Prinzessin am 29.04.2015 bekommen. Jetzt haben wir uns entscheidet über das zweite Geschenk in unserem Leben-ein zweites Kind. Bis 27.04.2018 befinde ich mich in Elternzeit(-3jahre) und nach die Berechnung würde mein Entbindungstermin am 12.05.2018 sein konnen. Dadurch dass ich schwanger bekommen bin inzwischen mein erstes Elternzeit werde ich die Berechnung für die Mutterschutz als beim erstes Kind haben oder wird dass neu berechnet? Wie werden dann die cca.65% aus mein Gehalt geteilt nach der Geburt des 2tes Kind (wenn die in frage noch kommen dürfen) oder werden wir nur dass Kindergeld in Wahl nehmen können? Was können wir beantragen und wann? Wir sind durcheinander jetzt mit so viele Fragen,deshalb bitte ich Ihnen um eine Erklärung um unser Weg zu "beleuchten" :) Ich bedanke mich herzlich für Ihr Zeit! Mit Freundlichen grüßen, Bianca Bec


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Das in den letzten zwölf Monaten vor der Geburt gar nicht oder fast gar nicht gearbeitet haben, werden sie nur den Pauschalbetrag von 300 € bekommen. 2. Ich gehe davon aus, dass sie ein Arbeitgeber haben, dann bekommen Sie auch volles Mutterschaftsgeld. Liebe Grüße NB


Andrea6

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Wenn Du zwischen der Prinzessinnengeburt und der Entbindung des nächsten Thronfolgers nicht arbeitest bekommst Du 300€ Elterngeld und 75€ zusätzlich, bis die erstgeborene Prinzessin 3 Jahre alt ist.


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