andreanissl
sehr geehrte frau bader, ich bin seit oktober 2010 in elternzeit mit meinem ersten kind und war seit dem nicht berufstätig. am 31. august kam unser zweites kind zur welt. im juli habe ich bei meiner krankenkasse und auch bei meinem arbeitgeber wieder mutterschutzgeld beantragt, da ich von der gesetzesänderung in § 16 Absatz 3 BEEG erfahren habe, nach der man auch in der 2. schwangerschaft anspruch auf den ag-anteil des mutterschaftsgeldes hat. ich habe, wie in ihrem forum empfohlen, bei meinem arbeitgeber die erste elternzeit beendet und ihm sogar den gesetzestext und den leitfaden des bmfsfj zukommen lassen. mein ag meinte, er werde das alles prüfen. doch schließlich und endlich sieht er keinen anlaß mir meinen anteil zu zahlen, da ich in der elternzeit nicht gearbeitet habe, so seine begründung. was kann ich jetzt noch tun?
Hallo, schade, dass er sich da nicht schlau macht. Er bekommt ja, wenn der Betrieb klein ist, das Geld zurück. Ansonsten würde ich es über das Gewerbeaufsichtsamt und die KK versuchen. Wenn das nichts hilft -> RA! Liebe Grüsse, NB
SumSum076
Ihn offiziell anschreiben und den Zahlungsverzug feststellen! Eine Frist setzten, bis wann du die Zahlung erwartest und danach den Anwalt einschalten. Vielleicht vorher noch diese Antwort vom Familienministerium zeigen oder ihm anbieten, selber dort mal anzurufen. Oder die KK, die klären auch oft auf! http://www.rund-ums-baby.de/recht/Grundlage-Hoehe-Mutterschutzgeld-beim-2-Kind_102447.htm Gruß Sabine
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