mausebaer
Sehr geehrte Frau Bader, meine Elternzeit geht dem Ende zu und es steht ein Gespräch mit meinem Arbeitgeber an. Insgesamt war ich ca sechs Jahre nicht mehr arbeiten. Ca. drei Jahre (etwas reduziert wegen Beantragung Elternzeit zweites Kind)Elternzeit für meinen ersten Sohn und im Anschluss volle drei Jahre für meinen zweiten Sohn. Mein Arbeitgeber schlägt mir nun drei volle Arbeitstage vor, damit ich an meinen alten Arbeitsplatz mit meiner bisherigen Qualifikation zurückkehren kann. Ich würde gern halbe Tage arbeiten auch wenn ich dadurch andere Aufgaben zugeteilt bekommen würde die meiner Qualifikation unterliegen, da ich sonst meine Kinder nicht so versorgen kann wie ich es mir vorstelle. Mein Arbeitgeber beharrt auf die vollen drei Tage. Muss ich mich darauf einlassen, kann ich meinen Wunsch durchsetzen? Oder muss ich ggf. eine Kündigung in Betracht ziehen? Steht mir dann rechtlich eine Abfindung zu? Besten Dank im Voraus! MfG Mausebaer
Hallo, leider gibt es keinen Anspruch auf bestimmte Zeiten o Tage. Es bleibt nur die Einigung o die Kündigung (von Ihnen) - eine Abfindung steht Ihnen dann nicht zu, das ist aber Verhandlungsfrage. Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Dir steht exakt Deine alte Stelle zu gleichen Konditionen zu. Der AG ist angehalten die Famillienbedürfnisse zu berücksichtigen, aber nicht dazu verpflichtet. Kommt er Dir nicht entgegen müsstest Du kündigen. Eine Abfindung gäbe es nicht, da Du den alten Vertrag nicht mehr erfüllen möchtest.
cube
deine alte bzw. eine vergleichbare Position bei gleicher Bezahlung wie vertraglich geregelt. Das betrifft auch die Arbeitstage bzw. -Stunden. Wenn du eine Änderung wünschst, bist auf die Zustimmung des AG angewiesen. Findet ihr keine Lösung, die für euch beide ok ist, müsstest du kündigen, da du den Vertrag nicht erfüllen kannst. Eine Abfindung entfällt, da du ja derjenige bist, der seinen Vertrag nicht erfüllen kann.
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