Nach der Elternzeit zum alten Arbeitgeber zurück

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Nach der Elternzeit zum alten Arbeitgeber zurück

Hallo. Ich bin seit Dezember letzten Jahres in Elternzeit bis nächstes Jahr Dezember. Mein Arbeitgeber hat mir auch eine Teilzeitstelle angeboten, falls das dann möglich ist. Da meine Arbeitsstelle 30 km entfernt ist, schaffe ich es zeitlich nicht mehr pünktlich um 8:30 Uhr bei meiner Arbeitsstelle zu sein. Meine Tochter kommt ab 2020 in die Schule und mein Sohn in den Kindergarten. Kann ich mir einfach eine neue Stelle bei mir in der Nähe suchen oder muss ich das mit meinem Arbeitgeber absprechen? Hatte diese Frage schon letzte Woche gestellt ist aber irgendwie falsch verstanden worden. Es geht nicht um die das arbeiten in der Elternzeit sondern danach.

von Dartengel am 02.07.2018, 21:54



Antwort auf: Nach der Elternzeit zum alten Arbeitgeber zurück

Hallo, am sinnvollsten ist es, wenn sie sich, während sie in der Elternzeit sind, eine Teilzeittätigkeit bei einem anderen Arbeitgeber suchen. Hier muss jedoch der alte Arbeitgeber zustimmen. Sie haben dann zum Ende der Elternzeit die Wahl. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 03.07.2018



Antwort auf: Nach der Elternzeit zum alten Arbeitgeber zurück

nach der elternzeit kannst du tun und lassen was du möchtest. du musst nur rechtzeitig kündigen. wenn der arbeitsbeginn beim neuen AG noch in der elternzeit ist, musst du es vorher genehmigen lassen aber wenn du jetzt kündigst und arbeitssuchend meldest, kannst du DANACH jederzeit woanders anfangen. würde ich persönlich aber nicht machen. ich würde die EZ verlängern und IN DIESER woanders anfangen. wenn das dann passt, DANN kündigen und beim neuen AG bleiben, z.b. wenn die probezeit um ist. dann bist du abgesichert, falls was schiefgehen sollte, auch versicherungstechnisch. so habe ich das gemacht. die restelternzeit brauchte ICH nicht. ich arbeite 6 h pro tag und die kinder sind 7 h betreut.

von mellomania am 02.07.2018, 22:38



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