Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Muss der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer nach der Elternzeit entgegenkommen?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Muss der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer nach der Elternzeit entgegenkommen?

olenjka

Beitrag melden

Hallo Frau Bader, Ich habe folgende Situation. Ich bin Mama von zwei wundervollen Kindern (3,5 Jahre und 2 Jahre). Bin auch noch bis zum 06.03.2019 in Elternzeit. Jetzt bin ich mit meinem Arbeitgeber (Einzelhandel) nach einer Lösung bezüglich der Arbeitszeit am suchen. Vertraglich habe ich 100 Stunden/Monat. Da aber der Kindergarten nur bis 16 Uhr auf hat, kann ich nicht mehr so flexibel sein wie davor. Jetzt habe ich meinem Arbeitgeber ein Vorschlag gemacht: 2 feste Tage/ Woche und 2/Samstage im Monat, 2 Samstage nur, weil mein Mann 2 Wochenende Bereitschaft auf der Arbeit hat. Nun will mein Arbeitgeber nicht drauf eingehen. Jetzt bin ich ratlos... mehr kann ich nicht entgegen kommen, sonst habe ich keine Betreuung für meine Kinder. Und bis zur Arbeit müsste ich auch knapp 30 min. fahren. Kann der Arbeitgeber mir deshalb kündigen? Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen. Liebe Grüße olenjka


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, ein Anspruch auf bestimmte Zeiten (im Rahmen des Arbeitsvertrages) gibt es nicht. Wenn Sie sich nicht einigen können bleibt nur die Kündigung durch Sie. Liebe Grüße NB


Sternenschnuppe

Beitrag melden

Hallo Nein, Du müsstest dann kündigen, da Du den Vertrag nicht mehr erfüllen möchtest. Was hat er denn vorgeschlagen ?


olenjka

Beitrag melden

Danke Sternenschnuppe für deine Nachricht. Der Arbeitgeber bietet deutlich weniger Stunden und dann nur Samstags zu arbeiten. Lg


Sternenschnuppe

Beitrag melden

Ja, das ist ärgerlich, aber leider kannst Du da nix machen. In der Regel gibt es dann beim ALG1 aber keine Sperre wenn Du belegen kannst dass es nicht zu den Betreuungszeiten passte. Auf jeden Fall bespreche es mit dem Arbeitsamt bevor ! Du kündigst. Wie hast Du vorher denn gearbeitet und welche Zeiten stehen im Vertrag?


olenjka

Beitrag melden

Vielen Dank. Ein Termin beim Arbeitsamt habe ich schon gemacht. Voher hatte ich flexible Arbeitszeiten gehabt, zwischen 9:30 und 19:00 Uhr. Vertraglich ist auch flexibele Arbeitszeit festgelegt.


mellomania

Beitrag melden

nicht der AG. nach der Elternzeit lebt dein ALTER vertrag auf. ihr könntet eigentlich einen neuen vertrag machen wenn du nur teilzeit arbeiten magst bzw. kannst aber das ist eben verhandlungssache wie bei einer normalen neuen bewerbung auch. und wenn du das eben nicht kannst, musst du kündigen. ist eine sehr doofe situation aber die kinderbetreuung ist nicht die sache des AG


marijanam79

Beitrag melden

War selbst 12 Jahre im Handel, auch mit Kindern. War bei mir auch so. Hab vorher mit dem Arbeitsamt gesprochen und gekündigt. Keine Sperre erhalten. War auch gut so. Dann bin ich endlich auch aus dem Einzelhandel raus und habe seit 3 Jahren jetzt „normale“ Arbeitszeiten. Ist halt sauschwer mit Kindern im Einzelhandel. Viel Erfolg! Grüssle Marijana


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Ich arbeite lange als Pflegerin und seit 5 Jahren unbefriestet. Jetzt nach 3 Jahren Elternzeit hab ich kein Kindergarten Platz bekommen. Mein Arbeitgeber meinte das dann meine stelle weg wäre und mir gekündigt wird. Ist das möglich?

Hallo Frau Bader, ich befinde mich zurzeit noch in Elternzeit. Ab 31.1.17 werde ich wieder anfangen zu arbeiten. Ich bin Fililalleitung in einem Geschäft.(5 min von der Wohnung entfernt). Wegen meiner Schwangerschaft wurde natürlich jemand eingestellt.Seit August ist ein neuer Filialleiter da,der keine Kinder hat und noch bis Ende Januar in de ...

Ich hatte vor der Elternzeit eine Leitungsstelle. Jetzt hat mir meine Personalcheffin damit gedroht, dass sie mich in den einfachen Dienst versetzen, sollte keine Leitungsstelle vorhanden sein. Jetzt ist meine Frage wann mich der Arbeitgeber darüber informieren muss, wo er mich nach der Elternzeit einsetzt.

Liebe Frau Bader, vom Betriebsrat habe ich erfahren, dass mein Arbeitgeber zu meinem Wiedereinstieg nach der Elternzeit meine Vollzeitstelle auf eine 0,88 Stelle reduzieren will. Laut Zusatz zu meinem Arbeitsvertrag kann mein Arbeitgeber dies mit einer dreimonatigen Kündigungsfrist tun. (Wurde bei einer Stellenaufstockung vor 13 Jahren so verein ...

Guten Tag Frau Bader, ich würde nach meiner 2 Jähirgen Elternzeit, voerst gerne wieder als Teilzeitkraft in meinem Betrieb zurückkehren. Aktuell habe ich eine Vollzeitstelle. Macht es Sinn die Bitte um eine Teilzeitstelle nach der Elternzeit, bereits im Antrag um Elternzeit anzugeben? Allerdings kann ich aufgrund der Kinderbetreuung noch keine g ...

Hallo. Ich bin seit Dezember letzten Jahres in Elternzeit bis nächstes Jahr Dezember. Mein Arbeitgeber hat mir auch eine Teilzeitstelle angeboten, falls das dann möglich ist. Da meine Arbeitsstelle 30 km entfernt ist, schaffe ich es zeitlich nicht mehr pünktlich um 8:30 Uhr bei meiner Arbeitsstelle zu sein. Meine Tochter kommt ab 2020 in die Schu ...

Sehr geehrte Frau Bader, meine Elternzeit geht dem Ende zu und es steht ein Gespräch mit meinem Arbeitgeber an. Insgesamt war ich ca sechs Jahre nicht mehr arbeiten. Ca. drei Jahre (etwas reduziert wegen Beantragung Elternzeit zweites Kind)Elternzeit für meinen ersten Sohn und im Anschluss volle drei Jahre für meinen zweiten Sohn. Mein Arbei ...

Sehr geehrte Frau Bader, meine Frau hat einen Arbeitsvertrag, in dem geregelt ist, dass Sie je nach Bedarf zw. 32 und 40 Wochenstunden als Erzieherin eingesetzt werden kann. Sie hat vor der Elternzeit mehrere Jahre 37 Wochenstunden gearbeitet. Ihr Arbeitgeber will Sie jetzt nach Ende der Elternzeit auf 32 Wochenstunden runterstufen. Das hat f ...

Schönen guten Abend,ich habe mal ne frage steht mir Krankengeld zu?nach der Elternzeit?Ich bin in der Elternzeit an Depression erkrankt und bin bis auf weiteres Arbeitsunfähig.Habe auch schon eine Rega beantragt aber weiß nicht wann die los geht!? Bitte um schnelle Antwort

Hallo Frau Bader! Nach meiner Elternzeit (November 2033) habe ich nun einen Antrag auf Teilzeit gestellt. 30 Stunden, um damit zu gewährleisten, dass ich mein Kind zur Kita bringen, bzw. abholen kann. Die Zeiten, die ich arbeiten kann waren dem Arbeitgeber schon mündlich(Dez. 2021) bekannt und wurden nun schriftlich von mir mitgeteilt. In ...