Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Krankengeld nach der Elternzeit steht mir das zu?!Ohne Arbeitgeber?!

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Krankengeld nach der Elternzeit steht mir das zu?!Ohne Arbeitgeber?!

Sabsi25

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Schönen guten Abend,ich habe mal ne frage steht mir Krankengeld zu?nach der Elternzeit?Ich bin in der Elternzeit an Depression erkrankt und bin bis auf weiteres Arbeitsunfähig.Habe auch schon eine Rega beantragt aber weiß nicht wann die los geht!? Bitte um schnelle Antwort


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, das kann man mit den Angaben nicht beantworten. Haben Sie einen AG? Wie ist ansonsten Ihr Status? Wie sind Sie krankenversichert? Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

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Das hängt ab, wie du versichert bist? Bei Familienversicherung stehen dir keine Leistungen der KK zu


Felica

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Zu klären wäre die Frage, hast du nun einen AG oder nicht? Wenn du einen AG hast, dann ja. Wenn du keinen hast umd damit auch nicht und eben nicht in EZ bist, dann nur in dem Fallen wenn du Anspruch auf ALG1 oder ALG2 hast.


Mitglied inaktiv

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Bei alg2 bezug hat man kein Anspruch auf Krankengeld Siehe Quelle. https://www.deutsche-familienversicherung.de/krankenzusatzversicherung/krankengeld/ratgeber/artikel/krankengeld-anspruch-dauer-hoehe-berechnung/#:~:text=Familienversicherte%2C%20Studenten%2C%20Praktikanten%2C%20Selbstst%C3%A4ndige,Sie%20sich%20gesondert%20abgesichert%20haben. Bekomme ich Krankengeld als Bezieher von Arbeitslosengeld I und II? Anspruch auf Krankengeld haben lediglich Bezieher von Arbeitslosengeld I. Die Arbeitsagentur fungiert in diesem Fall wie der Arbeitgeber und setzt die gewohnte Zahlung für sechs Wochen fort. Ab der siebten Woche springt die gesetzliche Krankenkasse ein. Empfänger von Arbeitslosengeld II haben keinen Anspruch auf Krankengeld und erhalten während der Zeit Ihrer Erwerbsunfähigkeit weiterhin Zahlungen von der Bundesagentur für Arbeit. Andere Quelle: https://sozialversicherung-kompetent.de/krankenversicherung/leistungsrecht/56-krankengeldanspruch.html *Folgende Personenkreise haben nach § 44 Abs. 1 Satz 2 SGB V keinen Anspruch auf Krankengeld: Versicherte nach § 5 Abs. 1 Nr. 2a SGB V Bezieher von Arbeitslosengeld II,.....*


Felica

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Es gibt auch bei ALG2 eine Art Krankengeld. Deshalb der Hinweis. Das kann zum Tragen kommen wenn noch nicht klar ist ob ein rententräger oä in Zukunft weiter übernimmt. Aber es stimmt, Krankengeld ist der falsche Begriff.


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