Lina154
Hallo Frau Bader! Ihre ausführliche Antwort zum Thema "wieder schwanger in der Elternzeit" habe ich bereits gelesen. So weiß ich, dass das Elterngeld für das zweite Kind mit dem Einkommen vor der ersten Geburt berechnet wird und dass man die Elternzeit früher beenden kann, um in den Mutterschutz zu gehen. Vielen Dank! Für mich bleibt allerdings eine Frage offen: Wenn ich in der Elternzeit wieder schwanger werde und aber weiß, dass ich (arbeitend) ins Beschäftigungsverbot käme, wie sieht es dann finanziell aus? Falls zum Beispiel meine Schwangerschaft auch nach der Elternzeit noch besteht... oder ich die Elternzeit kündige… wie wird dann das Einkommen berechnet? Beste Grüße und schon einmal vielen Dank, Lina154
Hallo, wenn Sie die Antwort gelesen haben wissen Sie, dass eben NICHT immer das Einkommen von vor der Geburt von K1 zählt. Entscheidend sind die letzten 12 Mo vor der Geburt, ohne Monate mit MG Die EZ vorzeitig wegen einem BV kündigen können Sie nicht Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Du darfst die EZ außer zum Mutterschutz nicht vorzeitig beenden, wenn du dadurch ins BV gehen wurdest. Endet deine EZ muss dein AG die Gefährdungsbeurteilung machen und schauen, dass er dich einsetzen kann ohne BV. Da sind die Bestimmungen strenger geworden. Ob du wieder ein BV bekommst muss man dann also erst sehen. Das neue EG wird nur dann ausschließlich mit den Monaten vor der ersten Geburt berechnet, wenn der Abstand sehr kurz ist (ca 15 Monate bei "klassischem" EG Bezug). LG Lilly
Mitglied inaktiv
Keine Ahnung wo Du was gelesen hast, verstanden jedenfalls nicht ... Geht eine Frau 3 Jahre in Elternzeit mit Kind 1 und Geburt von Kind 2 ist nach 2 1/2 Jahren in Elternzeit, dann wird es der Mindestsatz von 300 Euro, weil eben 12 x 0,00 Euro Einkommen addiert werden ;-) Geht sie TZ in EZ wird das EG höher aber bestimmt auch keine Wucht :-) Ein BV, ganz gleich welches, gibt es in EZ nicht. Wenn man mit einem erneuten BV spekuliert, darf man eben nur ein Jahr EZ anmelden und muss für Kind 1 Betreuung organisieren. Vielleicht bekommt man bei Kind 2 wieder ein BV, vielleicht auch nicht.
Mitglied inaktiv
Klar gibt es ein BV auch innerhalb der EZ - dann nämlich wenn Frau innerhalb der EZ in TZ arbeitet. TZ bedeutete eben nicht das man nur daheim sein darf, es bedeutete das der eigentliche Vertrag ruht, man aber durchaus einen "anderen" ausüben darf sofern man nicht 30 Std die Woche überschreitet. Wenn Frau also schon zur Meldung der EZ mit dem AG fest vereinbart, Du nach einem Jahr komme ich in TZ innerhalb der EZ wieder, will dann zwischen 15-30 Std die Woche arbeiten und das ist auch alles schon entsprechend fest angesichert, dann bekommt man in dem falle das dann ein BV ausgesprochen wird eben den vereinbarten TZ-Lohn. Wie wenn man "normal" TZ innerhalb EZ gearbeitet hätte. Gleiches gilt wenn man bereit TZ innerhalb EZ arbeitet und merkt dann das man schwanger ist. Das was fest vereinbart ist, das gilt - egal was eben. Das man in dem Falle auch eine Kinderbetreuung nachweisen muss und auch kann - war ja von Anfang an auch geplant das man TZ arbeitet innerhalb der EZ - ist klar. Blöde wenn man es eben nicht kann weil man nie vor hatte sich an die vereinbarte TZ zu halten....
Mitglied inaktiv
Die Fragetellerin schreibt aber nix davon, dass sie TZ arbeitet - oder hab ich was überlesen...? Keine TZ - kein BV...
Mitglied inaktiv
Deshalb das teils widersprechen.... Du schriebst es so als wenn es grundsätzlich kein BV innerhalb der EZ gibt - und das ist eben faktisch falsch. Evtl stolpert morgen die nächste über den Thread hier und die hat zufälligerweise doch TZ innerhalb der EZ vereinbart. Wäre doch klasse wenn sie gleich die korrekten Infos hätte.
Mitglied inaktiv
Verstehe, was Du bzgl. meiner BV antwort meinst... Ja, wäre toll, wenn es so umfangreiche und vollumfängliche Antworten geben würde... Aber es sind eben immer Einzelfälle und (meist) immer ist irgendein Punkt anders.
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