Antje Brenn
Hallo Frau Bader, seit Beginn meiner Schwangerschaft wurde ich in ein Beschäftigungsverbot geschickt.Ich habe meinen Urlaubsanspruch für dieses Jahr nicht nehmen können.Verfällt dieser Urlaubsanspruch ,od.kann ich ihn im Anschluß an meine Elternzeit nehmen??? MfG Antje Brenn
Hallo, Sie können den Urlaub nach der EZ nehmen. Liebe Grüsse, NB
summerlove
Wenn du für dieses jahr bei deinem chef/chefin noch kein urlaub eingereicht hast kannst du ihn nach der elternzeit nehmen. Solltest du schonmal urlaub eingereicht haben,diesen aber nicht genommen haben gildet er als gegeben. Diese tage werden dann trotzdem abgezogen. hoffe ich konnte dir weiter helfen Lg
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