Hallo Frau Bader,
seit Beginn meiner Schwangerschaft wurde ich in ein Beschäftigungsverbot geschickt.Ich habe meinen Urlaubsanspruch für dieses Jahr nicht nehmen können.Verfällt dieser Urlaubsanspruch ,od.kann ich ihn im Anschluß an meine Elternzeit nehmen???
MfG Antje Brenn
von
Antje Brenn
am 24.10.2013, 17:17
Antwort auf:
Was geschieht mit meinem Urlaub 2013?
Hallo,
Sie können den Urlaub nach der EZ nehmen.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 28.10.2013
Antwort auf:
Was geschieht mit meinem Urlaub 2013?
Wenn du für dieses jahr bei deinem chef/chefin noch kein urlaub eingereicht hast kannst du ihn nach der elternzeit nehmen. Solltest du schonmal urlaub eingereicht haben,diesen aber nicht genommen haben gildet er als gegeben. Diese tage werden dann trotzdem abgezogen.
hoffe ich konnte dir weiter helfen
Lg
von
summerlove
am 25.10.2013, 18:07