Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

was darf die agentur für arebit verweigern bei einem beschäftigungsverbot?

Frage: was darf die agentur für arebit verweigern bei einem beschäftigungsverbot?

antje586

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Hallo!!! bin schwanger und beziehe bi 14.9 ALG1.ich werde demnächst wegen meiner Diabetes typ 1 ein beschäftigungsverbot erhalten. wer zahlt bis zum Mutterschutz und während dessen und während des erziehungsurlaubes mein einkommen wer ist dafür zuständig bei uns weist die Agentur auf die krankenkasse und umgekehrt


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Ohne AG kein BV 2. Wieso ein BV bei Diabetes? Krankschreibung wäre doch das richtige Mittel, oder besteht Gefahr am Arbeitsplatz? 3. Krankschreibung würde ab der 7. Wo nur Krankengeld bringen, wäre aber der korrekte Weg - zumal die Ämter immer in Frage stellen, ob man bei einem BV dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht (hierzu hätte ich bei Bedarf Urteile) Liebe Grüße NB


Sternenschnuppe

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Solange Du keine Aebeit hast, brauchst Du auch kein BV. Bewerben kannst Du Dich ja dennoch, fraglich ist ob Du überhaupt eine Zusage bekommst. Wann beginnt der Mutterschutz denn ? Mutterschutz bei ALG1 wird in Höhe des Krankengeldes gezahlt. Danach Elterngeld ( wohl 300€ Mondestsatz und Kindergeld ) Sonst zahlt keiner was, dafür seid ihr Eltern zuständig. In erster Linie der Vater. Wie lange ihr Euch dann Elternzeit leisten könnt könnt nur ihr entscheiden anhand der Zahlen.


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