Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Was bekomme ich an Gehalt bei Beschäftigungsverbot

Frage: Was bekomme ich an Gehalt bei Beschäftigungsverbot

Miene

Beitrag melden

Hallo Frau Bader, ich bin seid heute neu hier im Forum und brauche dringend eine Antwort von Ihnen. Ich bin in der 5 SSW und arbeite seid dem 15.02.22 in meinem neuen Job. Habe einen Arbeitsvertrag unbefristet mit 6 Monate Probezeit enthalten. Ich weiß wenn ich meiner Chefin von meiner SW erzähle, das sie mich direkt ins Beschäftigungsverbot schicken wird. Jetzt möchte ich gerne wissen was ich dann weiter an Gehalt bekomme bis zum Mutterschutz. Ich habe gelesen die nehmen das Gehalt der letzten 13 Wochen bzw 3 Monate. Solange bin ich ja aber noch nicht beschäftigt und ich habe einen Vertrag mit ca. 36 Wochenstunden und ein Nettolohn von 1300€ mtl. Was bekomme ich jetzt genau an Geld? Und gekündigt werden kann ich doch nicht oder? Das sind meine zwei wichtigsten Fragen. Ich werde meiner Chefin nämlich Ende April ( 8 SSW) von meiner Schwangerschaft berichten, weil ich körperlich schwere Arbeit leiste und ich nicht möchte das etwas passiert, wohl verständlich. Können sie mir eine konkrete Antwort darauf geben . LG Jasmin


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Du bekommst das, was du jetzt auch den Monat bekommen würdest. Das mit den 3 Monaten gilt für variable Gehälter und, wenn man eben schon min 3 Monate dort arbeitet. Gekündigt werden kannst du nicht.


Miene

Beitrag melden

Bedeutet das ich bekomme die 1300 Euro Jeden Monat trotz Beschäftigungsverbot und trotz der Probezeit die ich noch habe?


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Wenn dein AG ein BV ausspricht, bekommst du so deinen Lohn weiter. Des weiteren ist die Probezeit vorbei und du als schwangere faktisch unkündbar


Miene

Beitrag melden

Ich bin echt ein bisschen aufgelöst wegen dem ganzen. Also wenn ich das jetzt richtig habe bekomme ich auch trotz meiner PROBEZEIT und Beschäftigungsverbot egal ob vom Arbeitgeber oder vom Frauenarzt meinen vollen Lohn weiter? Im Internet steht nämlich von nicht.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Ich weiß ja nicht wo du das gelesen hast. Aber die Rechtsprechung sagt eindeutig: Probezeit zuende unkündbar und Lohnfortzahlung bei BV. Der AG bekommt zudem sein Geld über die KK zurück (Umlage)


Miene

Beitrag melden

Im Internet stand man bekommt keinen Lohn sondern hat Anspruch auf mutterschaftslohn. Verstehe das nicht. Ich bin zwar in der Probezeit noch aber mein Arbeitgeber muss mir ja trotzdem den Lohn zahlen. Ich arbeite da ja erst seid 15.02.22 und habe ja diesen Monat also April erst mein vollen Lohn bekommen ..arbeite ja auf stunden. Das waren 1300 netto. Darum wollte ich ja auch wissen was ich an Geld bekomme wenn ich ins BV komme.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Mutterschaftslohn ist dein Lohnersatz während des BV. Das ist quasi dein Lohn :-) Das mit den 3 Monaten zählt nur bei schwankenden Löhnen durch Schichtzulagen usw. Das ist quasi dann der durchschnitt. Du bekommst wie gesagt das gleiche Gehalt weiter. Nur andere Bezeichnung


Miene

Beitrag melden

Vielen dank für deine tolle Auskunft. Also meinst du bekomme ich meine 1300 weiterhin?


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Ja du bekommst alles weiter. Heißt nur anders :-) Melde deine Schwangerschaft und alles geht seinem Weg


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo, ich bin nun seit dem 14.2. 2014 im Krankengeld nach Bandscheibenop.Jetz wollen wir probieren schwanger zu werden.Mein FA meinte er stellt mir wenn ich schwanger bin ein Beschäftigungsverbot aus.Ich verstehe nur nicht was ich für Geld bekomme wenn dies der Fall sein sollte.Weil dieses Geld mir ja dann auf das Elterngeld gerechnet wird.Habe ...

Ich arbeite als Leasingfachkraft und mein Arbeitgeber (Leasingfirma) stellt nur Arbeitsverträge mit max 120h/ Monat. Ich arbeite aber im Monat durchschnittlich 170h. Was würde ich bekommen wenn ich von meiner Ärztin ein Beschäftigungsverbot ausgestellt bekomme?

Guten Tag, Meine Frage lautet, wie viel Geld mir monatlich zusteht? Ich arbeite 30% als Gesundheits- und Krankenpflegerin. Habe dementsprechend auch Zuschläge erhalten. Ende Februar habe ich angekündigt 20% ab März arbeiten zu wollen ( unwissend dass ich schon schwanger war) . Das wurde akzeptiert. Anfang März habe ich meine Schwangerschaft ang ...

Hallo Frau Bader, Ich bin erneut Schwanger, habe meine Elternzeit zum 01.01 beendet und habe aktuell Urlaub bei meinem Arbeitgeber, da sich viel angesammelt hat. Allerdings reicht dieser nicht bis zu meinem neuen Mutterschutz, deswegen hat mein Arbeitgeber mir angeboten für den kurzen Zeitraum von ca. 4 Wochen meine Elternzeit wieder in Anspruch ...

Hallo Frau Bader,  ich habe eine Frage zum Gehalt während des Beschäftigungsverbots.  Ich bin in der 16 SSW schwanger und  mein Arbeitgeber möchte mir ein Beschäftigungsverbot aussprechen. (Angestellt)  Ich habe vom 28.10.25-01.01.26 Arbeitslosengeld 1 bekommen. Seit dem 02.01.26 bin ich wieder angestellt.  Im Januar habe ich auf Grund von Krankh ...

Folgender Sachverhalt:  Schwangerschaft am 16.10.2025 festgestellt ( SS schon seit 6 Wochen bestehend)  individuelles Beschäftigungsverbot am 24.10.2025 von FÄ ausgestellt  am 15.09.26 von Vollzeit in Teilzeit gewechselt.  vertragsunterzeichnung am 17.09.2025  Was wird jetzt als Berechnung rangezogen?  

Folgender Sachverhalt:  Schwangerschaft am 16.10.2025 festgestellt ( SS schon seit 6 Wochen bestehend)  individuelles Beschäftigungsverbot am 24.10.2025 von FÄ ausgestellt  am 15.09.26 von Vollzeit in Teilzeit gewechselt.  vertragsunterzeichnung am 17.09.2025  Was wird jetzt als Berechnung rangezogen?  

Sehr geehrte Frau Bader, mein Arbeitgeber hat am 12.02. anhand seiner Gefährdungsbeurteilung ein Beschäftigungsverbot, allerdings erst zum 1. März, ausgestellt, da ich zuvor noch Überstunden abbauen sollte - dem widersprach ich. Mitteilung der Schwangerschaft erfolgte bereits 2 Wochen zuvor, bereits da wurde Überstundenabbau angeordnet bis die Gefä ...

Liebe Frau Bader, Es ist aus gesundheitlichen Gründen davon auszugehen, dass ich auch bei einem zweiten Kind ein Beschäftigungsverbot erhalten würde. Ich habe von Stkl 4 in 3 gewechselt, um mein Elterngeld zu erhöhen (aber auch vorher schon hatte ich 200 Euro netto mehr als mein Mann). Kann ich im Beschäftigungsverbot in die 5 wechseln und mein M ...

Sehr geehrte Frau Bader,  Ich bin aktuell bis 9. Mai noch in Elternzeit von meiner Tochter, bin aktuell schwanger und wollte auch bis zum nächsten Mutterschutz arbeiten gehen. Allerdings wird mein Chef mir sehr warscheinlich ein Arbeitsverbot ausstellen da wir an der Rezeption genügend Arbeitskräfte sind und in der Assistenz ich nicht arbeiten dar ...