Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Was bekomme ich an Gehalt bei Beschäftigungsverbot

Frage: Was bekomme ich an Gehalt bei Beschäftigungsverbot

Miene

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Hallo Frau Bader, ich bin seid heute neu hier im Forum und brauche dringend eine Antwort von Ihnen. Ich bin in der 5 SSW und arbeite seid dem 15.02.22 in meinem neuen Job. Habe einen Arbeitsvertrag unbefristet mit 6 Monate Probezeit enthalten. Ich weiß wenn ich meiner Chefin von meiner SW erzähle, das sie mich direkt ins Beschäftigungsverbot schicken wird. Jetzt möchte ich gerne wissen was ich dann weiter an Gehalt bekomme bis zum Mutterschutz. Ich habe gelesen die nehmen das Gehalt der letzten 13 Wochen bzw 3 Monate. Solange bin ich ja aber noch nicht beschäftigt und ich habe einen Vertrag mit ca. 36 Wochenstunden und ein Nettolohn von 1300€ mtl. Was bekomme ich jetzt genau an Geld? Und gekündigt werden kann ich doch nicht oder? Das sind meine zwei wichtigsten Fragen. Ich werde meiner Chefin nämlich Ende April ( 8 SSW) von meiner Schwangerschaft berichten, weil ich körperlich schwere Arbeit leiste und ich nicht möchte das etwas passiert, wohl verständlich. Können sie mir eine konkrete Antwort darauf geben . LG Jasmin


Mitglied inaktiv

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Du bekommst das, was du jetzt auch den Monat bekommen würdest. Das mit den 3 Monaten gilt für variable Gehälter und, wenn man eben schon min 3 Monate dort arbeitet. Gekündigt werden kannst du nicht.


Miene

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Bedeutet das ich bekomme die 1300 Euro Jeden Monat trotz Beschäftigungsverbot und trotz der Probezeit die ich noch habe?


Mitglied inaktiv

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Wenn dein AG ein BV ausspricht, bekommst du so deinen Lohn weiter. Des weiteren ist die Probezeit vorbei und du als schwangere faktisch unkündbar


Miene

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Ich bin echt ein bisschen aufgelöst wegen dem ganzen. Also wenn ich das jetzt richtig habe bekomme ich auch trotz meiner PROBEZEIT und Beschäftigungsverbot egal ob vom Arbeitgeber oder vom Frauenarzt meinen vollen Lohn weiter? Im Internet steht nämlich von nicht.


Mitglied inaktiv

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Ich weiß ja nicht wo du das gelesen hast. Aber die Rechtsprechung sagt eindeutig: Probezeit zuende unkündbar und Lohnfortzahlung bei BV. Der AG bekommt zudem sein Geld über die KK zurück (Umlage)


Miene

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Im Internet stand man bekommt keinen Lohn sondern hat Anspruch auf mutterschaftslohn. Verstehe das nicht. Ich bin zwar in der Probezeit noch aber mein Arbeitgeber muss mir ja trotzdem den Lohn zahlen. Ich arbeite da ja erst seid 15.02.22 und habe ja diesen Monat also April erst mein vollen Lohn bekommen ..arbeite ja auf stunden. Das waren 1300 netto. Darum wollte ich ja auch wissen was ich an Geld bekomme wenn ich ins BV komme.


Mitglied inaktiv

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Mutterschaftslohn ist dein Lohnersatz während des BV. Das ist quasi dein Lohn :-) Das mit den 3 Monaten zählt nur bei schwankenden Löhnen durch Schichtzulagen usw. Das ist quasi dann der durchschnitt. Du bekommst wie gesagt das gleiche Gehalt weiter. Nur andere Bezeichnung


Miene

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Vielen dank für deine tolle Auskunft. Also meinst du bekomme ich meine 1300 weiterhin?


Mitglied inaktiv

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Ja du bekommst alles weiter. Heißt nur anders :-) Melde deine Schwangerschaft und alles geht seinem Weg


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