Haminayla
Hallo Frau Bader ich bin im dritten Mutterschutz Jahr dieser läuft 2.11.2018 ab. Habe einen Festvortrag im Bereich Teilbereichsleiterin wohne in Baden-Württemberg.(Habe zwei Jahre erst beantragt und dann versucht zu Arbeiten aber nur eine Woche aber bemerkte dann das es meiner Tochter dabei gar nicht gut geht das es einfach zu früh ist setzte dann das dritte Jahr dran) so nun bin ich erneut schwanger voraussichtlicher Geburtstermin ist der 1.8.2018.Ich hatte das Elterngeld auf zwei Jahre gesplittet und das dritte Jahr lebten wir nur von dem Einkommen meines Mannes und Kindergeld. So nun zu meiner Frage was muss ich jetzt beantragen und wo??? Habe von meiner Frauenärztin eine Bestätigung der Schwangerschaft erhalten. Bedanke mich sehr im Voraus für Ihre eure antworten.
Mitglied inaktiv
Du befindest Dich nicht im dritten Mutterschutzjahr sondern Elternzeitjahr. Jetzt, gibt es gar nichts zu tun, keine Eile. Du beendest die aktuelle Elternzeit schriftlich beim AG zum Beginn des Mutterschutzes (6 Wochen vor Geburt). Der FA wird für die Krankenkasse kurz vor Mutterschutz auch noch ne Bestätigung fertig machen. Wenn das Kind da ist kannst Du Elterngeld beantragen. Wenn Du nicht in TZ gearbeitet hast, wird das der Mindestsatz Elterngeld 300 Euro. Geschwisterbonus, bis zum 3. Geburtstag von Kind 1. Kindergeld nicht vergessen zu beantragen. Bg und alles Gute für die Schwangerschaft.
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