Sehr geehrte Frau Bader, ich möchte mich heute mit einer Frage zum Elterngeld an sie wenden und hoffe das sie mir weiterhelfen können: Unser erstes Kind wurde am 14.08.2010 geboren ET für unser zweites Kind ist 04.09.2012 Die 12 für die Berechnung des Elterngeldes heranzuziehenden Monate wären demnach Juli 2011 bis Juni 2012. Ich habe im Juli& Aug 2011 noch Elterngeld bezogen, das hieße also man ginge zurück bis zu den letzten beiden Monaten mit Gehaltsbezug ohne Zuschuß Muschageld. ABER: Ich habe ab August 2011 begonnen einen 400€ auszuüben (anderer Arbeitgeber als der in Elternzeit befindliche). Dies habe ich bei der Elterngeldstelle nicht angegeben, in der Annahme da der Bezug mit diesem Monat endete sei dies nicht nötig, war das richtig? Da es ja in der Erklärung heißt, Monate mit Elternzeitbezug werden nicht berücksichtigt, was gibt man nun in der Gehaltsauflistung an, die Elterngeldstelle holt sich ja automatisch die Akte des ersten Kindes hinzu, wegen des Geschwisterbonus, also führt man nur den Elterngeldbezug an oder auch die 400€? Wird mir dann evtl. nachträglich was zurückverlangt vom Elterngeld 1. Kind? Erhöht sich das Elterngeld im allgemeinen durch die gleichzeitige Einbeziehung in die Berechnung von Gehalt vor Geburt erstes Kind und 400€ Job? Ich hoffe sie verstehen meine Frage und können mir weiterhelfen, über eine baldige Antwort würde ich mich sehr freuen Mit besten Grüßen coco78
von coco78 am 25.08.2012, 08:07