Was angeben für Berechnungszeitraum des Elterngeldes

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Was angeben für Berechnungszeitraum des Elterngeldes

Sehr geehrte Frau Bader, ich möchte mich heute mit einer Frage zum Elterngeld an sie wenden und hoffe das sie mir weiterhelfen können: Unser erstes Kind wurde am 14.08.2010 geboren ET für unser zweites Kind ist 04.09.2012 Die 12 für die Berechnung des Elterngeldes heranzuziehenden Monate wären demnach Juli 2011 bis Juni 2012. Ich habe im Juli& Aug 2011 noch Elterngeld bezogen, das hieße also man ginge zurück bis zu den letzten beiden Monaten mit Gehaltsbezug ohne Zuschuß Muschageld. ABER: Ich habe ab August 2011 begonnen einen 400€ auszuüben (anderer Arbeitgeber als der in Elternzeit befindliche). Dies habe ich bei der Elterngeldstelle nicht angegeben, in der Annahme da der Bezug mit diesem Monat endete sei dies nicht nötig, war das richtig? Da es ja in der Erklärung heißt, Monate mit Elternzeitbezug werden nicht berücksichtigt, was gibt man nun in der Gehaltsauflistung an, die Elterngeldstelle holt sich ja automatisch die Akte des ersten Kindes hinzu, wegen des Geschwisterbonus, also führt man nur den Elterngeldbezug an oder auch die 400€? Wird mir dann evtl. nachträglich was zurückverlangt vom Elterngeld 1. Kind? Erhöht sich das Elterngeld im allgemeinen durch die gleichzeitige Einbeziehung in die Berechnung von Gehalt vor Geburt erstes Kind und 400€ Job? Ich hoffe sie verstehen meine Frage und können mir weiterhelfen, über eine baldige Antwort würde ich mich sehr freuen Mit besten Grüßen coco78

von coco78 am 25.08.2012, 08:07



Antwort auf: Was angeben für Berechnungszeitraum des Elterngeldes

Hallo, Sie hätten die Einnahmen auf jeden Fall melden müssen, da sie beim Elterngeld berücksichtigt werden. Ich würde hinein schreiben, wann die letzten Monate der Vollzeitarbeit waren und wann Sie den Minijob hatten. Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 28.08.2012



Antwort auf: Was angeben für Berechnungszeitraum des Elterngeldes

Es zählen bei ET 04.09. und Mutterschutzbeginn im Juli 2012, sowie EG-Bezug von 08/2010 bis 08/2011 und MuSchu ab Jul 2010 die Monate: Mai und Juni 2010 und Sep 2011 bis Juni 2012 Jedes Einkommen in diesen Monaten erhöht dein Elterngeld für Kind 2. Wenn du zwischen dem 01. und 13.08.2011 einen Job hattest, hättest du das melden müssen, weil du für den Zeitraum Elterngeld bezogen hast! Stell dich darauf ein, dass sie EG von dir zurückfordern werden. Gruß Sabine

von SumSum076 am 25.08.2012, 09:43



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