claudia060176
Wann verfällt Resturlaub? Aktuell befinde ich mich im Mutterschutz meiner Zwillinge. Es wird beabsichtigt bis 2013 in Elternzeit zu gehen (insgesamt 1,5 Jahre). Zuvor wurde für das 1. Kind Elternzeit von 10/2010 bis 10/2011 genommen. Es besteht noch Urlaubsanspruch aus 2010, der in 2011 beantragt wurde, aber auf Grund eines Beschäftigungsverbotes (wegen der Zwillingsschwangerschaft) nicht in Anspruch genommen werden konnte. Verfällt der Urlaubsanspruch aus 2010 wirklich am 31.12.2012?
Hallo, den Resturlaub kann man in dem Jahr nehmen, in dem die EZ endet und im Folgejahr. Liebe Grüsse, NB
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