Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Ab wann verfällt Resturlaub aus 2013 nach der in 2014 begonnenen Elternzeit

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Ab wann verfällt Resturlaub aus 2013 nach der in 2014 begonnenen Elternzeit

wolli1958

Beitrag melden

Meine Frau hat am 12.06.14 ET. Jetzt ist ein BV ausgesprochen. Sie hat neben ihrem Urlaub für 2014 auch noch einige Tage Resturlaub aus 2013. Kann sie auch die Tage aus 2013 nach der Elternzeit noch nehmen, oder verfallen diese?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, diesen Urlaub kann man in dem Jahr annehmen, in dem die Elternzeit endet und im Folgejahr. Liebe Grüße, NB


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Wenn die Urlaubstage noch beantragt UND genehmigt waren, dann verfallen die Tage nicht. Der Urlaub kann dann in dem Jahr in dem die EZ endet genommen werden und im kompletten Jahr darauf. Erst danach dürfen die Urlaubstage verfallen. LG Sabine


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Sehr geehrte Frau Bader, Ich kehre Ende Oktober nach drejähriger Elternzeit zu meinem alten Arbeitgeber zurück. Vor Beginn der Mutterschutzzeit hatte ich meinen restlichen Jahresurlaub genommen, war dann aber die letzten 3 Wochen krankgeschrieben. Ist es korrekt, dass diese Resturlaubstage nicht verfallen, sondern auf die Zeit nach der Elternzeit ...

Guten Morgen, Ich habe 2019 nach der Geburt von Kind 3 zwei Jahre Elternzeit eingereicht, das erste für Kind 3, das zweite für Kind 1. Fristgerecht habe ich danach nochmal ein Jahr Elternzeit für direkt im Anschluss eingereicht, diesmal für Kind 2 und werde nun demnächst anfangen TZ in Elternzeit zu arbeiten. Ich habe von 2019 noch Resturlaub ...

Hallo! Ich war vom 27.6.24 bis zum 26.06.25 in Elternzeit und war vorher im Beschäftigungsverbot. Am 27.06.25 beginnt nun mein erster offizieller Arbeitstag und nehme aber gerade meinen Resturlaub.  Ich habe am 29.05.25 das letzte mal eine Auszahlung der Elterngeldstelle bekommen und müsste am 27. Juni wieder Gehalt vom Arbeitgeber bekommen. ...

Hallo! Ich war vom 27.6.24 bis zum 26.06.25 in Elternzeit und war vorher im Beschäftigungsverbot. Am 27.06.25 beginnt nun mein erster offizieller Arbeitstag und nehme aber gerade meinen Resturlaub.  Ich habe am 29.05.25 das letzte mal eine Auszahlung der Elterngeldstelle bekommen und müsste am 27. Juni wieder Gehalt vom Arbeitgeber bekommen. ...

Hallo, "Das liegt daran, dass die Elternzeit einen Tag vor dem tatsächlichen Geburtstermin startet." Stimmt diese Aussage? Mein errechneter ET war 07.06.25 geboren wurde mein Kind am 31 05 2025  Ich habe 3 Jahre Elternzeit beantragt.   Wann beginnt und endet dann die Elternzeit? Der Arbeitgeber hat die Elternzeit nochmal berec ...

Guten Tag Frau Bader, ich habe eine Frage bezüglich des Mutterschaftsgelds. und zwar ist meine Situation folgende: Ich befinde mich aktuel noch in Elternzeit, übe aber bei meinem Hauptarbeitgeber bis voraussichtlich zum Ende der Elternzeit einen Minijob aus. Nun wäre meine Frage, aus welcher dieser beiden Tätigkeiten ich Mutterschaftsgeld ...

Hallo Frau Bader, mein Sohn ist am 01.07.2020 auf die Welt gekommen. Da habe ich drei Jahre Elternzeit genommen. Am 04.01.2023 ist sein kleiner Bruder auf die Welt gekommen dafür habe ich die Elternzeit unterbrochen und die vollen 3 Jahre vom kleinen Bruder genommen. Mein Arbeitgeber möchte einen schriftlichen Antrag zu erneuten Aufnahme der re ...

Guten Tag Frau Bader, Ich befinde mich zur Zeit in der Elternzeit für ein Jahr bis 27.04.2026. Mein Mann und ich haben aber ein Wünsch für das zweite Kind und ich würde wieder schwanger sein während dieser Elternzeit. Meine Fragen sind, muss ich die Elternzeit rechtzeitig beenden wenn ich in der Elternzeit erneut schwanger wäre? Und wie sieht e ...

Hallo,  Folgender Fall: Ich bin in der Pflege tätig und wurde deshalb ins Beschäftigungsverbot geschickt, als ich schwanger wurde. Ich habe im Juni 23 mein erstes Kind bekommen, und habe 2 Jahre Elternzeit beantragt. Im September 24 bin ich erneut schwanger geworden, habe meinen Arbeitgeber informiert, und ihnen wieder vom Frauenarzt d ...

Guten Tag Frau Bader, ich bin Beamtin im Schuldienst und möchte während der Elternzeit innerhalb des Bundeslandes umziehen. Auf Grund der Entfernung von über 100km zum jetzigen Dienstort könnte ich dahin nicht mehr zurück. Ist das Land in dem Fall verpflichtet, mich wohnortnah einzusetzen oder kann das abgelehnt werden? Vielen Dank,  Clau ...