Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Ab wann verfällt Resturlaub aus 2013 nach der in 2014 begonnenen Elternzeit

Frage: Ab wann verfällt Resturlaub aus 2013 nach der in 2014 begonnenen Elternzeit

wolli1958

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Meine Frau hat am 12.06.14 ET. Jetzt ist ein BV ausgesprochen. Sie hat neben ihrem Urlaub für 2014 auch noch einige Tage Resturlaub aus 2013. Kann sie auch die Tage aus 2013 nach der Elternzeit noch nehmen, oder verfallen diese?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, diesen Urlaub kann man in dem Jahr annehmen, in dem die Elternzeit endet und im Folgejahr. Liebe Grüße, NB


Mitglied inaktiv

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Wenn die Urlaubstage noch beantragt UND genehmigt waren, dann verfallen die Tage nicht. Der Urlaub kann dann in dem Jahr in dem die EZ endet genommen werden und im kompletten Jahr darauf. Erst danach dürfen die Urlaubstage verfallen. LG Sabine


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