wolli1958
Meine Frau hat am 12.06.14 ET. Jetzt ist ein BV ausgesprochen. Sie hat neben ihrem Urlaub für 2014 auch noch einige Tage Resturlaub aus 2013. Kann sie auch die Tage aus 2013 nach der Elternzeit noch nehmen, oder verfallen diese?
Hallo, diesen Urlaub kann man in dem Jahr annehmen, in dem die Elternzeit endet und im Folgejahr. Liebe Grüße, NB
Mitglied inaktiv
Wenn die Urlaubstage noch beantragt UND genehmigt waren, dann verfallen die Tage nicht. Der Urlaub kann dann in dem Jahr in dem die EZ endet genommen werden und im kompletten Jahr darauf. Erst danach dürfen die Urlaubstage verfallen. LG Sabine
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