Ab wann verfällt Resturlaub aus 2013 nach der in 2014 begonnenen Elternzeit

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Ab wann verfällt Resturlaub aus 2013 nach der in 2014 begonnenen Elternzeit

Meine Frau hat am 12.06.14 ET. Jetzt ist ein BV ausgesprochen. Sie hat neben ihrem Urlaub für 2014 auch noch einige Tage Resturlaub aus 2013. Kann sie auch die Tage aus 2013 nach der Elternzeit noch nehmen, oder verfallen diese?

von wolli1958 am 12.02.2014, 11:49



Antwort auf: Ab wann verfällt Resturlaub aus 2013 nach der in 2014 begonnenen Elternzeit

Hallo, diesen Urlaub kann man in dem Jahr annehmen, in dem die Elternzeit endet und im Folgejahr. Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 13.02.2014



Antwort auf: Ab wann verfällt Resturlaub aus 2013 nach der in 2014 begonnenen Elternzeit

Wenn die Urlaubstage noch beantragt UND genehmigt waren, dann verfallen die Tage nicht. Der Urlaub kann dann in dem Jahr in dem die EZ endet genommen werden und im kompletten Jahr darauf. Erst danach dürfen die Urlaubstage verfallen. LG Sabine

Mitglied inaktiv - 12.02.2014, 12:46



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