claudia060176
Hallo Frau Bader, ich hatte am 21.06. eine Frage an Sie gestellt, die sie am 26.6. auch beantwortet haben. Leider verstehe ich die Antwort nicht so ganz. Soll das heißen, das mein Urlaub aus 2010 doch verfällt, weil ich ihn auf Grund des Beschäftigungsverbotes durch die 2. Schwangerschaft nicht antreten konnte?
Hallo, irgendwie haben wir da aneinander vorbei geredet. Also nochmal: den Urlaub von Kind eins können Sie nach der Elternzeit von Kind einzunehmen. Wenn dies nicht geht, weil Sie ein Beschäftigungsverbot haben, können Sie nicht mehr nach der Eltern keine Zeit von Kind zwei nehmen. Jetzt verständlicher? Liebe Grüße, NB
claudia060176
Hallo Frau Bader naja so richtig komme ich nicht klar. Ich gehe jetzt allerdings davon aus, das derb Urlaub nach der Elternzeit 3013 weg ist. Momentan befinde ich mich noch im Mutterschutz meiner Zwillinge vor dern 2. Elternzeit. Könnte ich denn nach dem Mutterschutz und vor der 2. Elternzeit noch Urlaub machen? Ich hab mich ja schon im Internet dazu belesen, aber leider nichts konkretes gefunden. Liebe Grüße und danke schonmal
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