Mahale
Sehr geehrte Frau Bader! Unser Umzugstermin steht nun fest. Ich habe das ABR. Mein Exmann hat auch dieses Jahr wieder eine Vollmacht ausgestellt, welche sich auch auf Schulische Dinge bezieht. Kann ich meine Tochter damit in der neuen Schule anmelden? Was würden Sie raten wann ich ihn vom Umzug unterrichten soll. Er wird dann sicher versucht dies zu verhindern, obwohl seit Jahren von seiner Seite aus kein Kontakt gewünscht wird. Vielen Dank das Sie sich die Zeit hierfür nehmen. Grüße Mahale
Hallo, Mit dem alleinigen ABR erst nach Umzug. Die Vollmacht gilt auch für die Anmeldung. Liebe Grüße NB
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