ag1985
Hallo Frau Bader, mein Mann und ich haben ca. 2 Jahre versucht ein Kind zu bekommen, uns wurde dann mitgeteilt, dass eine Schwangerschaft bei uns aufgrund verschiedener Komponenten eher unwahrscheinlich wäre. Ich war zu dem Zeitpunkt unbefristet angestellt, aber mit meinem Arbeitgeber unzufrieden. Jetzt arbeite ich seit Februar 2017 auf einer neuen Stelle, die zunächst für ein Jahr befristet wurde. vor ca. 21/2 Wochen habe ich den Vertrag zur Aufhebung der Befristung ab dem 1.2.2018 unterschrieben und nun vor zwei Tagen einen positiven Schwangerschaftstest gemacht, nachdem ich zunächst an eine Magenverstimmung und schlimme PMS glaubte. Die Unbefristung ist noch nicht in Kraft getreten, dies ja erst ab dem 1.2.2018. Ich arbeite im Jugendhilfebereich, so dass ggf. ein Arbeitsverbot in Frage käme. in der nächsten Woche habe ich erstmal den Termin beim Frauenarzt um alles nochmal ärztlich abklärn zu lassen. Ich fühle mich den Kollegen und meiner Gruppenleitung "verlogen" gegenüber, da bereits Planungen für das kommende jahr laufen, an denen ich eventuell (sollte alles gut gehen) nicht mehr teilnehmen kann. Meine Frage ist nun, wann bin ich verpflichtet es dem Arbeitgeber, bzw. meiner Gruppenleitung mitzuteilen? Hat dies Einfluss auf die unbefristete Weiterbeschäftigung bzw. den Vertragsabschluss (da ich ja eventuell meinen Arbeitsplatz in dem Ausmaß gar nicht mehr ausfüllen kann und der Vertrag erst ab dem 1.2. läuft)? Moralisch bin ich meinen Kollegen gegenüber sehr zwiegespalten, da sie mein Fehlen auffangen müssten.
Hallo, wenn eine Unterschrift von beiden Parteien vorliegt, ist das bindend. Laut Gesetz sollen Sie den Arbeitgeber zeitnah informieren, es passiert aber nichts, wenn Sie es nicht tun. In der Jugendhilfe ist ein Beschäftigungsverbot doch eher unwahrscheinlich, es sei denn, Sie haben mit gewalttätigen Jugendlichen zu tun. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
1. Die Entfristung ist ja unterschrieben und somit gültig. Eine Schwangerschaft ändert daran nichts. 2. Du bist jetzt nicht verpflichtet, die Schwangerschaft bekannt zu geben. 3. Ein Beschäftigungsverbot muss nicht unbedingt dabei herauskommen. Bei Jugendlichen (>10 J.) ist eigentlich nur die Rötelnimmunität wichtig - d.h. eine doppelt dokumentierte Impfung im Impfpass, viel mehr nicht. Diese Impfung solltest du schon haben (kann jedoch jetzt nicht mehr nachgeholt werden). Sollte es Gefährdungen im Umgang mit den Jugendlichen geben, dann kann und muss dein AG schauen, wo es eine Ersatztätigkeit für dich gibt.
Ähnliche Fragen
Sehr geehrte Frau Bader, anbei schreibe ich Ihnen, da ich einige Fragen hätte. Derzeit befinde ich mich in Elternzeit bis zum 26.02.2026. Mein Mann und ich planen dieses Jahr ein zweites Kind. Beim ersten Kind habe ich ein sofortiges Beschäftigungsverbot erhalten, da ich beim Hals-Nasen-Ohren Arzt arbeite. Meine Fragen ...
Hallo Frau Bader, ich versuche mein Glück bei Ihnen:) 2023 kam mein erster Sohn zur Welt. Zu Beginn meiner Schwangerschaft wurde ich aufgrund meiner Tätigkeit als Dentalhygienikerin direkt ins BV geschickt. Im November 2024 entschied ich mich als Minijoberin bei meiner Arbeitgeberin freitags für 4h zu arbeiten. Nun bin ich erneut schwan ...
Guten Tag Frau Bader. Meine Frau ist als Tierärztin im Beschäftigungsverbot, da sie noch stillt. Zuvor war sie während der Schwangerschaft ebenfalls im Beschäftigungsverbot. Jetzt war der Plan, dass sie im Sommer abstillt (unsere Tochter ist dann ein Jahr) und wieder in Teilzeit arbeitet und mit Elterngeld Plus aufstockt. Eigentlich war ...
Sehr geehrte Fr. Bader Ich bin derzeit in der 36 Woche schwanger meine Firma wo ich beschäftigt war ist wo ich in der 29 Woche Schwangerschaft in Insolvenz angemeldet meine Mutterschutzfrist ist ab dem 11.06.2025 bis 22.07.2025 da der Entbindungstermin steht der 23.07.2025 meine Frage ist wärende ich gekündigt jetzt oder wie läuft das gan ...
Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe meinem Arbeitgeber am 16.06. mitgeteilt, dass eine Schwangerschaft besteht. Am 26.06. erhielt ich per Post ein Schreiben, dass ab dem 1.08. meine monatliche Funktionszulage für die Unterstützung der Store Managerin entfiele. Mit der Bitte um Unterschrift und Rücksendung. In der Änderung zum Anstellu ...
Hallo Frau Bader Hier kurz meine Situation: Ich bin mit meinem zweiten Kind in der 7Ssw (noch kein mutterpass) und noch in der Elternzeit. Nun steht mit meinem derzeitigen Arbeitgeber ein Vertragsgespräch an da ich meine Elternzeit eher beenden möchte um wieder Gehalt zu bekommen. Zu meinen Fragen: - Ist es rechtens einen Vertrag a ...
Hallo, ich habe eine Frage zum Beschäftigungsverbot. Ich bin in einem Unternehmen, indem man ab Tag 1 der Schwangerschaft ein Beschäftigungsverbot erhält. Aktuell bin ich noch in Elternzeit arbeite aber in Elternzeit-Teilzeit. Wenn ich jetzt wieder schwanger werden würde, und meine Elternzeit deswegen vorzeitig beende, steht mir dann das Geh ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich derzeit in einer ambulanten psychosomatischen medizinischen Reha über die DRV. Im Entlassbericht ist voraussichtlich eine Empfehlung für Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA) vorgesehen. Ich bin schwanger (voraussichtlicher ET: Februar 2026). Ursprünglich wollte ich direkt nach der Reha mit ...
Hallo Frau Bader, ich habe aktuell einen befristeten Arbeitsvertrag, der während meiner Schwangerschaft auslaufen wird. Ich vermute mal, dass ich nicht hochschwanger direkt einen neuen Job finde und erst mal Arbeitslosengeld 1 beantragen muss. 1. Wie würde es dann während des Mutterschutz weitergehen? Bekäme ich dann weiterhin Arbeitsloseng ...
ich bin 31 Jahre alt und in Hessen als Förderschullehrerin verbeamtet. Seit der Geburt meiner Tochter am 21.05.2025 befinde ich mich derzeit in Elternzeit. Nun bin ich erneut schwanger. In diesem Zusammenhang habe ich folgende Frage: Besteht die Möglichkeit, die laufende Elternzeit vorzeitig zu beenden, um wieder in den Dienst zurückzukehren u ...