ag1985
Hallo Frau Bader, mein Mann und ich haben ca. 2 Jahre versucht ein Kind zu bekommen, uns wurde dann mitgeteilt, dass eine Schwangerschaft bei uns aufgrund verschiedener Komponenten eher unwahrscheinlich wäre. Ich war zu dem Zeitpunkt unbefristet angestellt, aber mit meinem Arbeitgeber unzufrieden. Jetzt arbeite ich seit Februar 2017 auf einer neuen Stelle, die zunächst für ein Jahr befristet wurde. vor ca. 21/2 Wochen habe ich den Vertrag zur Aufhebung der Befristung ab dem 1.2.2018 unterschrieben und nun vor zwei Tagen einen positiven Schwangerschaftstest gemacht, nachdem ich zunächst an eine Magenverstimmung und schlimme PMS glaubte. Die Unbefristung ist noch nicht in Kraft getreten, dies ja erst ab dem 1.2.2018. Ich arbeite im Jugendhilfebereich, so dass ggf. ein Arbeitsverbot in Frage käme. in der nächsten Woche habe ich erstmal den Termin beim Frauenarzt um alles nochmal ärztlich abklärn zu lassen. Ich fühle mich den Kollegen und meiner Gruppenleitung "verlogen" gegenüber, da bereits Planungen für das kommende jahr laufen, an denen ich eventuell (sollte alles gut gehen) nicht mehr teilnehmen kann. Meine Frage ist nun, wann bin ich verpflichtet es dem Arbeitgeber, bzw. meiner Gruppenleitung mitzuteilen? Hat dies Einfluss auf die unbefristete Weiterbeschäftigung bzw. den Vertragsabschluss (da ich ja eventuell meinen Arbeitsplatz in dem Ausmaß gar nicht mehr ausfüllen kann und der Vertrag erst ab dem 1.2. läuft)? Moralisch bin ich meinen Kollegen gegenüber sehr zwiegespalten, da sie mein Fehlen auffangen müssten.
Hallo, wenn eine Unterschrift von beiden Parteien vorliegt, ist das bindend. Laut Gesetz sollen Sie den Arbeitgeber zeitnah informieren, es passiert aber nichts, wenn Sie es nicht tun. In der Jugendhilfe ist ein Beschäftigungsverbot doch eher unwahrscheinlich, es sei denn, Sie haben mit gewalttätigen Jugendlichen zu tun. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
1. Die Entfristung ist ja unterschrieben und somit gültig. Eine Schwangerschaft ändert daran nichts. 2. Du bist jetzt nicht verpflichtet, die Schwangerschaft bekannt zu geben. 3. Ein Beschäftigungsverbot muss nicht unbedingt dabei herauskommen. Bei Jugendlichen (>10 J.) ist eigentlich nur die Rötelnimmunität wichtig - d.h. eine doppelt dokumentierte Impfung im Impfpass, viel mehr nicht. Diese Impfung solltest du schon haben (kann jedoch jetzt nicht mehr nachgeholt werden). Sollte es Gefährdungen im Umgang mit den Jugendlichen geben, dann kann und muss dein AG schauen, wo es eine Ersatztätigkeit für dich gibt.
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