Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Wann Resturlaub nehmen?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Wann Resturlaub nehmen?

Mitglied inaktiv

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Hallo! Ich bin nun in der 29. SSW und in 4 Wochen beginnt mein Mutterschutz. Ich habe aber noch 20 Tage Urlaub, die ich bis dahin nicht nehmen kann. Ist es möglich, diese 4 Wochen Urlaub auch nach dem Muttrschutz (also den 8 Wochen nach der Geburt) zu nehmen, sodass ich praktisch nach den 8 Wochen noch mal 4 Wochen von meinem Arbeitgeber bezahlt werde? Der Urlaub darf ja eigentlich nicht verfallen, oder? Vielen Dank dür die Auskunft


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, stimmt.Man könnte versuchen,zwei Monate ( nach Geburt) zu nehmen, dann offizeill einen Monat keinen EU zu haben (Urlaub) und dann wieder in EZ zu gehen- dann müsste es theoretisch klappen, den Gesamtbetrag EG zu erhalten. Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

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Du kannst den Urlaub nach dem Mutterschutz nehmen, bekommst aber für die Zeit (wahrscheinlich ja 1 Monat bei 20 Tagen) kein Elterngeld - d.h. du verschenkst einen Monat EG. Also entweder jetzt noch die vier Wochen einschieben, auszahlen lassen (sollen auch noch AG machen), oder einen 3Zeiler schreiben lassen das der Urlaub nach der EZ genommen wird. Ich habe meine 10 Tage direkt nach der EZ genommen.


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