hisa
Hallo Frau Bader, ich bin Mutter von Zwillingen (*25.09.2015) und möchte im Herbst wieder ins Berufsleben zurückkehren. Da ich, wegen der Mehrlingsgeburt noch Anspruch auf Elternzeit habe und Rentenmäßig weitere drei Jahre abgesichert bin, möchte ich erstmal nur auf 450,-€ Basis starten. Nun habe ich allerdings ein Angebot von einem anderen Arbeitgeber erhalten und wollte diesbezüglich anfragen, ob ein Wechsel möglich ist, ohne dass ich meine Rentenansprüche verliere. bzw wann muss ich spätestens beim evtl neuen Arbeitgeber die Elternzeit anmelden? ...schließlich befinden sich die Zwillinge ja bereits im dritten Lebensjahr und steuern kräftig auf das vierte zu! Die Rückkehr in den Beruf würde evtl erst im September erfolgen!! Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort mfG Isabella Hutzler
Hallo, ich an Ihrer Stelle würde zunächst einmal bei dem anderen Arbeitgeber Teilzeit in Elternzeit arbeiten, dazu muss der alte Arbeitgeber zustimmen. Dann können Sie immer noch schauen, bei welchem Arbeitgeber es besser ist. Liebe Grüße NB
Felica
Anspruch auf mehr wie 3 Jahre EZ hast du aber nur wenn du für jeden Zwilling seperat EZ gemeldet hast. Sonst sind beide gleichzeitig gelaufen. Machen viele den Fehler. Man muss genau schreiben wann man für welchen EZ nimmt. Ansonsten OK vom AG einholen das du innerhalb der EZ woanders arbeiten willst, das geht solange du die 30 Std die Woche nicht überschreitest.
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