Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Wann Mischeinkommen beim Elterngeld

Frage: Wann Mischeinkommen beim Elterngeld

DieEnna

Beitrag melden

Liebe Frau Bader, meine Tochter kam im Oktober 2015 zur Welt. Ich bin Beamtin und habe im Jahr 2015 zusätzlich zu meiner normalen Arbeit einen Beitrag für eine Fachzeitschrift geschrieben. Dafür habe ich im März 2015 ein einmaliges Honorar von 349€ (Brutto) bekommen. Für die Berechnung meines Elterngeldes gilt nun mein Einkommen, in den 12 Monaten vor der Geburt meiner Tochter, als Mischeinkommen und es werden somit meine Einkünfte aus dem Jahr 2014 zur Berechnung berücksichtigt und nicht meine Einkünfte aus den 12 Monaten vor der Geburt. Die Differenz beträgt deswegen fast 200€ netto im Monat weniger Elterngeld, da ich im Jahr 2015 zwei "Gehatserhöhungen" hatte. Wieso zählt für die Berechnung ein einmaliges Honorar bereits als Selbstständigkeit? Ich habe ja keinen längeren Zeitraum diese Tätigkeit ausgeführt, sondern nur EINE Veröffentlichung gemacht und dafür EIN Honorar bekommen. Gibt es vielleicht eine Chance für mich, dass die 12 Monate vor der Geburt geltend gemacht werden und nicht das Kalenderjahr 2014, weil es sich lediglich um ein Honorar handelt. Vielen Dank schon im Voraus. Mit freundlichen Grüßen Anne


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, weil das als selbständige Tätigkeit angenommen wird. IUnd dann gilt eben das letzte abgeschlossenen Kalenderjahr. Ich würde mal Widerspruch einlegen, vllt. haben Sie Glück. Liebe Grüße NB


andihofi

Beitrag melden

Hallo! Kannst Du mir sagen, wie Dein Fall ausgegangen ist? Meine Situation ist ähnlich, nur dass mir wegen der geringfügigen selbständigen Tätigkeit sogar rd. 3000 Euro Elterngeld flöten gehen... Hast Du Widerspruch eingelegt? LG!


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Guten Morgen,  wir erwarten in Kürze unser drittes Kind in NRW. Mein Mann und ich sind beide Beamte. Er ist in der GKV versichert, ich in der PKV - ein Wechsel der Versicherungsart kommt nicht in Betracht und bitte keine Vorschläge in diese Richtung. Mein Mann ist nicht beihilfeberechtigt, ich schon. Daher läuft aktuell das Kindergeld über mich, da ...

Liebe Frau Bader,  ich bin mir unsicher, wie ich mein Elterngeld für das 2. Kind richtig beantragen soll.  1. Kind geboren Juli 23, Elterngeld plus bis Mai 25, angemeldetes Kleingewerbe mit Verlust 2. Kind wird im August 2026 geboren, wieder Elterngeld plus bevorzugt Das Kleingewerbe habe ich zum Februar 2026 abgemeldet, da nur Finanzielle Einbuße ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich in einer etwas besonderen Situation und hoffe auf Ihre Einschätzung. Ich war zunächst längere Zeit krankgeschrieben und habe Krankengeld bezogen. Nach der Aussteuerung erhalte ich nun Arbeitslosengeld I nach der Nahtlosigkeitsregelung (§ 145 SGB III). Der errechnete Geburtstermin meines Kindes ist der 2 ...

Mein Mann hatte 2025 eine nebenberufliche Übungsleitertätigkeit mit Rechnungsstellung (ca. 4.500 € Einnahmen im Jahr, davon 3.200 € Übungsleiterpauschale). Er hat dort ab und an paar Stunden als Freiberufler Kurse gegeben. (Währenddessen hatte er außerdem ein Angestelltenerhältnis woanders mit 32 Stunden in der Woche. 2026 hat er bisher nur ca. 1.0 ...

Guten Tag, ich bin bis zum 28.07. in Elternzeit und habe am 01.07. das letzte Mal Elterngeld Plus erhalten (Für den Zeitraum 28.06.-28.07.)Ich habe während der Zeit auch 15 Stunden in TZ gearbeitet, damit es zu keiner Kürzung kommt und das war für die EG Stelle auch soweit okay. Nun hat der Arbeitgeber am Ende des Monats das "neue" Teilzeitgehalt ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich bin Beamtin, momentan noch in Elternzeit und erwarte mein zweites Kind. Für die Berechnung des Bemessungszeitraums für Beamtinnen werden die Mutterschutzzeiten nicht automatisch ausgeklammert. Allerdings wäre eine Ausklammerung für mich finanziell besser, da ich aufgrund des Elterngeldbezuges für mein erstes Kind einen ...

Hallo Frau Bader, mein 1. Kind ist im November 2025 geboren. Das zweite erwarte ich in März 2027. Ich habe insgesamt 14 Monate Elterngeldbezug für Kind 1. D.h. für Kind 2 kann exakt dieser Zeitraum ausgeklammert werden. (Schon bei der Elterngeldstelle nachgefragt) Kann ich das Elterngeld für Kind 2 weiter erhöhen irgendwie durch ein Kleingewerbe, ...

Sehr geehrte Frau Bader, Ich bin im Januar Mutter von Zwillingen geworden und bis 06.Juli 2027 in Elternzeit.Bis Oktober bekomme ich Elterngeld und ab November ElterngeldPlus.Meine Frage ist ob ich trotz Elterngeld zur Aufstockung Bürgergeld beantragen kann, da meine Reserven bald aufgebraucht sind oder eher Wohngeld.Und wenn ich Bürgergeld bekomme ...

Ich muss vorab etwas zu unserer Situation erklären. Ich (Beamtin) und mein Lebensgefährte (selbstständiger Handwerker) erwarten bald unser erstes Kind. Ich bin seit Dezember auf Minijobbasis bei ihm angestellt.  Nun fallen wir leider aufgrund der Einkommensgrenze aus dem Elterngeldraster und ich bekommen keinen Cent Elterngeld. Das bringt uns mit ...

Ich muss vorab etwas zu unserer Situation erklären. Ich (Beamtin) und mein Lebensgefährte (selbstständiger Handwerker) erwarten bald unser erstes Kind. Ich bin seit Dezember auf Minijobbasis bei ihm angestellt.  Nun fallen wir leider aufgrund der Einkommensgrenze aus dem Elterngeldraster und ich bekommen keinen Cent Elterngeld. Das bringt uns mit ...