Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Wann kann einem unehelichen Vater das Umgangsrecht entsagt werden?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Wann kann einem unehelichen Vater das Umgangsrecht entsagt werden?

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Welche Gründe müssen vorliegen, dass einem unehelichen Vater das Umgangsrecht aberkannt wird.


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man kann deine frage nämlich auch so lesen, dass du nicht willst dass er ein umgangsrecht hat und nach möglichen gründen suchst um es ihm zu verweigern. dein kind hat ein umgangsrecht mit dem vater, und wenn es triftige gründe gibt wird der umgang eben nur begleitet stattfinden. aber um das umgangsrecht komplett auszusetzen müssen schon SEHR gravierende dinge vorliegen, die das kindswohl gefährden.


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da muß schon einiges passieren, damit das umgangsrecht aberkannt wird.... du mußt beweisen können, daß dem kind schaden zugefügt wird.


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wir waren nicht verheiratet. Wir haben uns u.a. deshalb getrennt, weil er meine Tochter (nicht sein Kind) damals 3, geschlagen und auch sonst sehr agressiv behandelt hat. 1x fühlte er sich so von meiner Tochter provoziert, dass er ein Loch in die Türe geschlagen hat. Jetzt ist mein Sohn 2 Jahre alt und jetzt kommt er an, und will ihn sehen. Zudem hat er sich auch an seiner damals 6jährigen Schwester vergangen, und auch so einige andere Straftaten hinter sich, weswegen er im Gefängnis saß. In meinen Augen geht er viel zu unsensibel mit Kindern um, bedenkt seine Taten nicht, verdreht die Tatsachen, so wie er es gerade braucht. Bei meiner früheren Nachbarin (sie wohnte in der 1. Etage) sprang er aus dem Fenster - nur so aus Spaß, weil er zu faul war, die Treppe zu benutzen. . Meine Nachbarin musste die Fenstergriffe abmontieren, weil ihre damals 6jährige Tochter dies nachmachen wollte. Er hatte gar nicht darüber nachgedacht, was er den Kindern vorgemacht hatte und diese das nachmachen könnten. Er belügt mich, dass er eine Freundin und Arbeit habe - von seinem Onkel weiß ich, dass das nicht stimmt. Das Jugendamt wird belogen, dass ich ihm gesagt hätte, dass er den Kleinen sehen dürfe. Ich hatte allerdings gesagt, nichts hinterm Rücken vom Jugendamt. Das Jugendamt hält auch nichts davon, dass mein Ex das Kind sieht. Zu einer guten Freundin von mir hat er gesagt, meine Tochter hätte nie Angst vor ihm gehabt, und sogar "Papa" zu ihm gesagt, und dies noch heute sagen würde. Aber das stimmt gar nicht, meine Tochter rief ihn nur beim Namen. Denke mal, dann müßte evt. ein begleiteter Umgang stattfinden. Aber wie läuft dieser dann ab? Wird dieser dann später einfach beendet, dass er den Kleinen dann alleine sehen darf? Wie kommt der Kleine damit klar, dass ein für ihn Fremder ankommt, und dann sein Papa ist? Auch weiß ich nicht, wie meine Große damit klar kommen soll, dass ihr Bruder ausgerechnet zu dem Mann soll, der sie so schlecht behandelt hat. Sie hatte wegen meinem Ex Albträume und machte nachts ins Bett. Das ging fast ein Jahr so.


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was sagt denn das jugendamt konkret? wie kommt er an und will ihn sehen? ist das dokumentiert, daß er deine tochter geschlagen hat?? ich würde an deiner stelle den umgang verweigern. soll er doch vor gericht ziehen!!! ein begleiteter umgang sollte in einen alleinigen münden, fraglich aber, ob dieser mann das mitmacht, da erstens langwierig und vermeintlich kostenintensiv. ich persönlich würde ALLES daran setzen, einen umgang zu vermeiden.


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uff. mit dieser geschichte würde ich den umgang verweigern, notfalls mit gerichtlicher hilfe.


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Heute hatte ich Kontakt zum Jugendamt. Mir wurde mitgeteilt, dass der KV persönlich vorgesprochen habe. Er wollte seine Unterhaltszahlungen einstellen, da ich den Unterhalt nicht für das Kind, sondern für mich verwenden würde. Davon abgesehen, dass von ihm selber gar kein Unterhalt erhalte - sonder UVG, woher will er wissen, wie ich das Geld ausgebe??? Er besteht aber weiterhin auf sein Umgangsrecht. Das sagt das Jugendamt: nach unserer Vorgeschichte würden sie einen Umgang n i c h t befürworten. Inzwischen ist ihnen der sexuelle Mißbrauch an seiner Schwester auch ofiziell bekannt, da sein Opfer bereit war, darüber zu berichten und auch selber mit dem Jugendamt in Kontakt steht - weiß ich durch Zufall. .Er soll sich das Umgangsrecht vor Gericht einklagen. Aber dann würde das Jugendamt auch befragt, und auch sein Strafregister herangezogen. So kommt er an: nicht persönlich. Bei Wkw hat er es zwar schriftlich per Chat versucht, da kam aber alles Mögliche zur Vorsprache, nur nicht, worum es ihm eigentlich ging. Irgendwann habe ich ihn dann auf Ignorieren gestellt. Wie aus dem Nichts erschien dann eine angebliche Freundin, die schließölich anfing, mich zu beschimpfen Ich wermute, dass die Freundin auch nur erfunden wurde. Mal hieß sie Saskiaja W..., Saskiaja D. oder Evelin... Dann versucht er es über eine sehr gute Freundin von mir. Er quatscht sie an und will sie aushorchen (sie erzählt ihm dann, sie habe keinen Kontakt. zu mir)- und er erzählt ihr Geschichten, die total verdreht wiedergegeben werden Dieses Jahr haben wir ihn 1x durch Zufall auf dem Karnevalsumzug in meinem damaligen Wohnort getroffen. Er ging wie ein Fremder an uns vorbei, und kam dann mit seiner Mutter wieder. Mit ihr habe ich gesprochen, mit ihm kaum. Meine Tochter hat sich hinter meiner Schwester versteckt und gar nicht geredet. Jetzt behauptet er, sie hätte nie Angst vor ihm gehabt und ihn immer mit "Papa" angesprochen, auch an diesem Tag. Meine Tochter hat ihn früher aber immer mit seinem Namen angesprochen. Dokumentation über Körperverletzung meiner Tochter: Ja, das ist dem Jugendamt auch bekannt. Ich habe ihn auch wegen Körperverletzung meiner Tochter angezeigt. Die Anzeige wurde zwar eingestellt, aber mit folgender Begründung: mein Ex hatte schon eine 7monatige Freiheitsstrafe zu verbüßen, und das von mir angestrebte Verfahren würde in der Strafzumessung nicht ins Gewicht fallen danke für die Eure Antworten und Hilfe!


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