Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Wann ist Ende der Elternzeit

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Wann ist Ende der Elternzeit

Tina01

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Hallo Frau Bader, ich möchte Elternzeit ab dem 01.05.2019 beantragen für 24 Monate (wenn mein Kind am 01.05. zur Welt kommen sollte) Muss ich dann ab dem 01.05.2021 anfangen zu arbeiten oder ab dem 01.04.2021? Ich überlege jetzt welchens Datum ich dann in dem Antrag angebem muss ab wann ich wieder arbeiten werde.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, ein Jahr bedeutet: am ersten Geburtstag ist der erste Arbeitstag. Liebe Grüße NB


Dojii

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Bei 2 Jahren ab einem Geburtsdatum 01.05.2019 geht deine Elternzeit bis zum 30.04.2021. Du musst also am 01.05.2021 wieder arbeiten.


Tina01

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Das dachte ich auch, aber dann meinte meine Kollegin ich müsste schon ab dem 01.04 anfangen zu arbeiten..


Dojii

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Dann hättest du nur 23 Monate Elternzeit beantragt. Geht natürlich auch, aber das ist nicht das, was du geplant hast. ^^


Felica

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Am besten ist es du schreibst nicht zwei Jahre, sondern nennst genaue Daten. dann gibt es diese Probleme nicht. Sollte das Kind am 1.05.19 wirklich kommen, dann einfach EZ vom 1.05,19- 30.04.21. Oder jedem anderen Datum das du möchtest. eil wer möchte schon ausgerechnet am Geburtstag des Kindes arbeiten. Gut, der 1.05 wäre ein Feiertag, aber blöde wenn es erst am 2.05 geboren wird. Das tolle ist, man muss weder ganze Monate, noch ganze Jahre nehmen. Das ist nur wichtig wenn man dann noch EG bezieht. Zweiter wichtiger Tipp, man sollte mindestens 2 Jahre gleich anmelden, einfach weil man dann auch ohne Zustimmung des AG das 3te ganz oder teilweise dran hängen kann. Gut falls es mit der geplanten Kinderbetreuung zeitlich nicht passt. Oder man nicht direkt wieder in VZ anfangen will.


luvi

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Hallo, Geht es dir um 24 Monate Elternzeit oder darum, dass du jeden Monat Geld bekommst, so lange du in Elternzeit bist. Wenn du jeden Monat, den die in der Elternzeit bist, Geld bekommen möchtest, musst du nach 22 Monaten wieder zu arbeiten beginnen, außer du bist alleinerziehend und hast Anspruch auf 14 Monate Elterngeld. LG luvi


Tina01

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Genau darum geht es mir. Ok jetzt verstehe ich das langsam. Wenn ich zb 26 Monate beantrage bekomme ich das geld dann auf 24 Monate verteilt? Ich dachte erstmall das es dann in dem fall auf 26 geteilt wird.


Felica

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Nein, du verwechselst da was. Ez meldest du dem AG. Damit sagst du ihm, wie lange dieser dir deinen Arbeitsplatz freihalten sollst. Mehr nicht. EG dagegen bekommst du vom Staat. Entweder basis-eg über 12 Monate. Wobei die ersten 8 Wochen Mutterschaftsgeld damit verrechnet werden. Oder aber EG plusbei dem du dann jeden Monat den du kein Mutterschaftsgeld bekommst teilst. Teilen bedeutet, man bekommt das halbe EG, dafür doppelt so lange. Mit EZ hat das nur soweit was zu tun das man innerhalb des EG bezuges nicht mehr wie 30 std die Woche arbeiten darf. Also zwei verschiedene Dinge.


luvi

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Ich versuche, es dir zu erklären. Die meisten Mütter beantragen 12 Monate Elterngeld. Da Elterngeld mit dem Mutterschutzgeld verrechnet wird, hat man in der Regel nach dem Mutterschutz noch 10 Monate Anspruch auf Elterngeld. Diese 10 Monate Elterngeld werden geteilt, wenn du die Zahlung splittest. Du bekommst dann ca. 2 Monate Mutterschutz Geld (mind. 8 Wochen) und 20 Monate den halben Elterngeldbetrag, sind insgesamt 22 Monate, in denen du Geld bekommst. Bekommst du allerdings ein Frühchen, verlängert sich der nachgeburtliche Mutterschutz. Man kann also nach der Geburt bis zu 18 Wochen Anspruch auf Mutterschutzgeld haben. Das sind dann ca 4 Monate. Man würde als bereits 4 Monate des Elterngeld Ansprüche verbrauchen. Die halbierte Auszahlung kannst du Deshalb nur für 8 Elterngeld Monate wählen. Das wären also 4 Monate MG und 16 Monate halbes EG, insgesamt 20 Monate Einkommen durch Elterngeld. Du weißt eigentlich erst nach der Geburt wie viele Monate du Elternzeit nehmen musst, wenn du auch jeden Monat Geld erhalten willst. Es macht aber Sinn, wenn du trotzdem Elternzeit für mind. 24 Monate beantragt, denn nur so kannst du ohne Einwilligung des Arbeitgebers die EZ verlängern, wenn du das später möchtest. Finanziell kommt es ja aufs gleiche raus, du kannst ja jeden Monat etwas sparen. Auch wenn es auf den ersten Blick nicht so scheint, bekommen Eltern durch das höhere Mutterschutzgeld mehr Geld igs. LG luvi


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