Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Wann gilt man als alleinerziehend?

Frage: Wann gilt man als alleinerziehend?

Leni3005

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Hallo Frau Bader, mein Freund hat seinen Wohnsitz in der Schweiz und dies wird sich auch erstmal nicht ändern. Wir erwarten unser gemeinsames Kind Ende Mai 2021. Das Kind wird bei mir leben, wir sind nicht verheiratet. Die Vaterschaft lassen wir bis dahin noch anerkennen und würden uns auch das Sorgerecht beim Jugendamt teilen lassen. Gelte ich trotz geteiltem Sorgerecht als alleinerziehend? Kann ich damit in Steuerklasse 2 wechseln? Und wenn ja, ab wann? Genauso habe ich dann ja auch Anspruch auf 14 Monate EG, oder? Vielen Dank im Voraus für Ihre Antworten!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, ja, da der Vater in der Schweiz lebt, gelten Sie als alleinerziehend. Sie können die LSt Klasse 2 beantragen und 14 Monate EG beziehen. Liebe Grüße NB


drosera

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Hi, die Steuerklasse II gibt es dann ab Geburt, auf Antrag. Voraussetzung ist, dass keine volljährigen Personen mit im Haushalt leben. Evtl gibt es Ausnahmen bei volljährigen Kindern. Willst du dir dann auch 1,0 Kinderfreibeträge zuweisen lassen? Dazu brauchst du die Zustimmung des Vaters. Fürs Elterngeld (Monate 13 +14) benötigst du voraussichtlich den Elstam-Auszug zum Nachweis der Steuerklasse sowie eine Meldebescheinigung von der Kommune mit allen gemeldeten Haushaltsangehörigen für den Nachweis, dass es keine weiteren Erwachsenen bei euch gibt.


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