Marens-Papa
Hallo, Als Vater möchte ich ein Jahr Elternzeit in Anspruch nehmen. Offiziell beantragt werden kann das erste nach der Geburt unseres Kindes. Wie verhalte ich mich nun meinem Arbeitgeber gegenüber? Ich habe gehört, aus Kündigungsschutzgründen frühestens 8 Wochen vor dem errechneten Termin den Arbeitgeber zu benachrichtigen. Stimmt es, dass andererseits spätestens 7 Wochen vor dem Termin benachrichtigt werden muss? In welcher Form soll benachrichtigt werden, gibt es ein Formular dafür? Was passiert, sollte das Kind früher zur Welt kommen? Habe ich das Recht, ab dem Tag der Geburt in Elternzeit zu gehen oder gilt der errechnete Termin? Vielen Dank, Marens-Papa
Hallo, den Antrag muss man spätestens 7 Wo vorher schriftl. stellen (selber formulieren), Kü-Schutz hat man ab 8 Wo. vorher. Wenn Sie ab Geburt EZ nehmen wollen, schreiben Sie "Ab Geburt, voraussichtlicher ET..." Liebe Grüsse, NB
SumSum076
Die Anmeldung muss spätestens 7 Wochen vor Beginn der EZ schriftlich beim AG sein. Will der Vater ab Geburt EZ nehmen, gilt zur Berechung der Frist der errechnete Termin. Also muss die Anmeldung VOR der Geburt beim AG sein. Du hast Recht, Kündigungsschutz gibts nur 8 Wochen vor der Elternzeit. Kommt das Kind dann eher, beginnt auch die EZ eher! Ein Formular gibt es dafür nicht, aber die EZ soll schriftlich angemeldet werden. Gruß Sabine
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