Kirstin_77
Hallo Frau Bader, ich weiß nicht, ob ich bei Ihnen richtig bin... Meine Tochter geht seit Jan. 2013 in einen Kindergarten mit Krippe im Nachbarkreis (8 km vom Wohnort entfernt), da in meinem Wohnort kein Platz zur Verfügung stand. Hierzu war eine Genehmigung des Wohnortes nötig, da dieser Ausgleichszahlungen leisten muß.Die Genehmigung ist von Ende 2012 und bezieht sich auf einen Betreuungsplatz, des weiteren ist sie nicht befristet. Nun für die Kita (Kind ist jetzt 3) habe ich diverse Anmeldungen in meinem Wohnort verschickt. Besichtigungstermine gab es leider erst danach! Ich habe heute eine Zusage von einem Kindergarten erhalten, der mir gar nicht gefällt. Kinder bekommen dort zB. kein Frühstüch mit der Begründung das das Zeit kostet und die lieber spielen sollen... Muß ich diesen Platz annehmen, weil er in meinem Wohnort ist, oder kann ich mich auf die besagte unbefristete Genehmigung berufen und mein Kind dort lassen, wo es ist, was ist mit den Ausgleichszahlungen meines Wohnortes? Für eine baldige Antwort wäre ich dankbar , da ich hier schnell eine Entscheidung treffen muß. LG
Hallo, Sie müsen den Platz nicht nehmen. Haben aber keinen Anspruch auf einen anderen Platz - und schon gar nicht in einer anderen Gemeinde. Liebe Grüße NB
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