Januar201624
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin zurzeit mit meinem zweiten Kind schwanger. ET ist Ende August. Ich arbeite zurzeit Teilzeit im öfftl. Dienst mit 20 Wochenstunden. Seit 01.06.2018 jobbe ich auf 450,00 Euro Basis im Geschäft meines Partners. Ich werde 2 Jahre Elternzeit nehmen, also dieses Elterngeld Plus. In dieser Zeit wird mir ja nichts angerechnet von den 450,00 Euro, soweit ich weiß. Wie ist das denn in der Mutterschutzzeit? Darf ich da überhaupt noch den 450,00 Euro Job ausüben? Und wie wirkt sich das auf Zahlungen des Mutterschaftsgeldes aus? Vielen Dank. Viele Grüße
Hallo, ich gehe mal davon aus, dass der Hauptarbeitgeber die Nebentätigkeit genehmigt hat. Auch bei Elterngeld Plus findet eine Anrechnung statt. In der Mutterschutzzeit erhalten Sie fast kein Mutterschaftsgeld, der Vertrag kann aber bestehen. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Über Nebentätigkeiten muss der Hauptarbeitgeber zumindest informiert werden bzw. zustimmen. In der Schutzfrist vor der Geburt ist es erlaubt, zu arbeiten, wenn die werdende Mutter das ausdrücklich wünscht. Nach der Geburt ist die Schutzfrist zwingend einzuhalten - die Tätigkeit ist untersagt.
Nelie1113
Hallo, auch wenn das hier in diesem Forum leider immer wieder bestritten wird, ist es so, dass Du auch im Nebenjob Mutterschaftsgeld bekommst. Du erhältst also trotzdem das selbe Gehalt wie vor dem Mutterschutz wenn Du nicht nur den Nebenjob sondern auch noch einen Vollzeit oder Teilzeitjob hast. Nachzulesen bei der Knappschaft. Und ich spreche aus eigener Erfahrung, war bei mir bei allen drei Kindern so, die Arbeitgeber müssen sich miteinander in Verbindung setzen und das prozentual berechnen. Dir würde es also nicht mehr Geld einbringen wenn Du arbeitest. Solltest Du jedoch vorhaben die Elternzeit zu Beginn des neuen Mutterschutzes zu beenden um evtl. wieder Vollzeitgehalt zu erhalten, kann dies falls der Nebenjob nicht schon zuvor bestand anders sein. Hier würde ich mich bei der Kasse erkundigen. Grüße Nelie
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