Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Während zweijähriger Elternzeit wiederschwanger,muss ich Elternzeit verlängern?

Frage: Während zweijähriger Elternzeit wiederschwanger,muss ich Elternzeit verlängern?

Christina K.

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Sehr geehrte Frau Bader, Ich befinde mich momentan in meiner zweijährigen Elternzeit, die am 14.August 2013 endet, da meine Tochter am 15 August 2011 auf die Welt kam. Nun bin ich wieder Schwanger und mein neuer Mutterschutz würde am 16.August beginnen. Nun meinte mein Arbeitgeber, ich soll doch noch das dritte Elternjahr nehmen (ich denke,weil er nicht den Arbeitgeberanteil meines Mutterschtugeldes bezahlen möchte ) Kann er dies wirklich von mir fordern? Oder warum soll ich verlängern?Ich wollte die zwei Tage mit Urlaub überbrücken. Ich war vor der Elternzeit als Vollzeitkraft unbefristet angestellt. Wie hoch wäre denn der Arbeitgeber-Anteil? Von der Krankenkasse bekomme ich, wenn ich mich richtig informiert habe 13 Euro für 6 Wochen vor Geburt und 8Wochen nach Geburt, oder? Für Ihre Antwort im voraus besten Dank


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, natürlich verlängern Sie nicht! Warum sollten Sie das tun? sie bekommen bis zu 13 e von der Krankenkasse pro Tag, den Rest zum üblichen Gehalt zahlt der Arbeitgeber. Liebe Grüße, NB


Sternenschnuppe

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Hallo Netter Versuch vom Arbeitgeber. Und so unsinnig, der bekommt das Geld ( also seinen Anteil ) doch eh auch von der Krankenkasse wieder. Auf keinen Fall verlängern, nehm Urlaub oder geh zwei Tage hin. Du bekommst den vollen Mutterschutzlohn wie beim letzten Mal :-) Und erwirbst auch wieder neuen Urlaub im Mutterschutz. Alles Gute für die Schwangerschaft. Und sage ihm Umlage 2 soll er ausfüllen, das sollte er von der ersten Schwangerschaft noch kennen.


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