mada.1989
Hallo, unsere Tochter ist am 27.8.2014 geboren und ich bin bis zum 26.8.2017 in Elternzeit. Das Elterngeld habe ich mir über ein Jahr auszahlen lassen und arbeite seit September 2015 auf 450 Euro Basis bei einem anderen Arbeitgeber. Wie würde es finanziell bei einer erneuten Schwangerschaft aussehen? Würde ich bei einem Beschäftigungsverbot eine Lohnfortzahlung bis zum Eintritt des Mutterschutz erhalten? Bin ich dann in beiden Arbeitsstellen in Elternzeit (8 Wochen nach Geburt des 2.Kindes)? Habe gelesen, dass ich meine Elternzeit vorzeitig kündigen kann damit mein Mutterschaftsgeld an meinem Vollzeitgehalt berechnet wird, stimmt das? Muss ich dafür dann auch den 450 Euro Job kündigen? Vielen Dank.
Hallo, BV: Sie würden den Minjob-Lohn weiter bekommen EG: Lohn der letzten 12 Mo vor der Geburt, also nur nach Minijob Der Minijob ist ja auf die EZ befristet u endet automatisch Liebe Grüße NB
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Hallo, ich arbeite im Sozialdienst im Schichtdienst( vor meiner 1. SS 30h/W) Ich habe 1,5Jahre Elternzeit genommen, die bis zum 9.6.17 geht. Im Februar 17 beginne ich wieder mit arbeiten (noch kein neuer o Änderungsvertrag)- 15 o 20h. Meine Frage: -- Wenn ich nächstes Jahr während meiner laufenden Elternzeit wieder Schwanger werden sollt ...
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Sehr geehrte Frau Bader, mein voraussichtlicher Entbindungstermin ist der 3.9.18. Seit Bekanntgabe der Ssw habe ich vom Arbeitgeber ein Beschäftigungsverbot erhalten und volles Gehalt bis zum Mutterschutz erhalten. Die geplante Elternzeit beträgt 1Jahr, also wird cca. bis zum 3.9.19. laufen. In dem Falle, dass ich während der Elternzeit mit dem er ...
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Hallo, Ich finde leider nichts was mir weiter hilft. Ich hoffe sie können mir weiterhelfen. Ich bin im März 2018 mit Kind 1 schwanger geworden und sofort ins Beschäftigungsverbot gekommen. (Gruppenleitung Kita U3) ich bis Nov. 2021 in Elternzeit und habe im November 2019 nach dem ersten Geburtstag von Kind 1 als Tagesmutter nebenberuflich angefa ...
Sehr geehrte Frau Dr. Bader, ich befinde mich aktuell bei meinem Hauptarbeitgeber (unbefristetes Beschäftigtunsverhältniss) mit meinem zweiten Kind in meinem zweiten Jahr Elternzeit (ursprünglich ein Jahr beantragt, aber durch Zustimmung des Arbeitgebers auf zwei Jahre verlängert); diese endet am 29.05.22. Seit 11.2021 arbeite ich mit vorliege ...
Guten Tag, Ich befinde mich zur Zeit in Elternzeit von meinem ersten Sohn und mein Mann und ich planen eine erneute Schwangerschaft. Vor der Elternzeit hatte ich einen Hauptarbeitgeber, bei dem ich Vollzeit gearbeitet habe und einen Minijob bei einem weiteren Arbeitgeber. Während der gesamten Elternzeit habe ich diesen Minijob weiter ausge ...
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