Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

vorzeitiges Ende des Erziehungsurlaubes/Erziehungsgeld

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: vorzeitiges Ende des Erziehungsurlaubes/Erziehungsgeld

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Liebe Nicola, ich habe bei meinem jetztigen Arbeitgeber Erziehungsurlaub bis zum 31.12.2001 und arbeite währenddessen 19 Stunden wöchentlich. Nun werde ich den AG in Kürze wechseln. In der neuen Dienststelle setze ich den Erziehungsurlaub nur noch wenige Monate fort und arbeite dann ab August 30 Stunden (meine Tochter ist 2000 geboren, d.h. der ErzUrl endet dann). Meine Frage: was passiert dann mit dem Erziehungsgeld? Mein Mann studiert und in den Monaten mit 19 Stunden Arbeitszeit sind wir auf das Erziehungsgeld (volle 600 DM) angewiesen. Durch die vorzeitige Beendigung jedoch erhöht sich ja nun nachträglich mein Einkommen in diesem Kalenderjahr. Wird mir dann nachträglich das Erziehungsgeld gekürzt, so daß ich etwas zurückzahlen muß? Das wäre - ehrlich gesagt - eine halbe Katastrophe für uns, da finanziell kaum zu verkraften. Es grüßt eine ratlose Birgit!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Liebe Birgit, 1. um EG zu bekommen, dürfen Sie ja nur 19 Std/Wo. arbeiten. Es gibt aber Härtefallregelungen, wonach Sie bis voll erwerbstätig sein können (fragen Sie bei Ihrem Sachbearbeiter nach, ob dies auf Sie zutrifft, Stichwort ist "Sicherung der wirtschaftlichen Lebensbedingungen der Familie") 2. Ja, die Einkünfte werden u.U. mit berücksichtigt. Normalerweise wird das EG ja nach dem voraussichtlichen Einkommen berechnet, durch die Änderung kann sich aber auch was beim EG ändern. Und Sie sind verpflichtet, das mitzuteilen. Es gibt aber auch hier Härtefälleregelungen, die auf Sie möglicherweise zutreffen. Ansonsten haben Sie vielleicht Anspruch auf andere staatliche Leistungen. Gruß, NB


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