Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Vorzeitige Beendigung Elternzeit

Frage: Vorzeitige Beendigung Elternzeit

Lina20191

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Hallo! Aktuell bin ich bis August 2021 in Elternzeit. Habe allerdings mit meinem Arbeitgeber über eine von beiden Seiten gewünschte Elternzeitverkürzung gesprochen, sodass ich ab 01.01.2021 vorzeitig wieder arbeiten gehen würde. Mal angenommen ich würde bis dahin nochmal schwanger werden und ich würde von Seiten des Arbeitsgebers ein Berufsverbot bekommen. Könnte er dann sagen, die Elternzeit muss wie zuerst besprochen bis August 21 genommen werden oder ist das Ende der Elternzeit, wenn beide eine Verkürzung unterschreiben, dann fix und man bekommt normal sein Gehalt? Frage für den Fall, dass ich doch „ungewollt“ schwanger werden sollte. Rechtswidrig wäre ja die Elternzeit zu verkürzen wenn man schon schwanger wäre oder? Vielen Dank! Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen :)


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