Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Vorzeitige Beendigung der Elternzeit

Frage: Vorzeitige Beendigung der Elternzeit

Leya2021

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Hallo Frau Bader, ich arbeite aktuell in meinem Unternehmen Teilzeit während der Elternzeit. Nun haben ich diese Woche angefragt meine Elternzeit zu verkürzen und direkt meine 2 Monate Resturlaub zu nehmen. 2 Tage nach der Anfrage habe ich meine erneute Schwangerschaft festgestellt. Ist das trotzdem zulässig die Elternzeit zu verkürzen und meinen Resturlaub zu nehmen und nach dem Urlaub vielleicht in BV da bin ich mir noch nicht sicher.  Oder muss ich nach dem Resturlaub erst arbeiten?    Liebe Grüße 


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, man kann nicht die Elternzeit vorzeitig beenden, um in ein Beschäftigungsverbot zu gehen. Bei Ihrem engen zeitlichen Zusammenhang wird die Krankenkasse Fragen stellen. Liebe Grüße NB


peekaboo

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Kann man während der Elternzeit ins Beschäftigungsverbot? Die Elternzeit muss wie geplant fortgeführt werden, nur der gesetzliche Mutterschutz kann diese beenden. Es ist nicht erlaubt, die Elternzeit von sich aus zu beenden, um dann ein individuelles Beschäftigungsverbot (und damit eine Lohnfortzahlung) zu erwirken.


Summer80

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Na ja, der zeitliche Zusammenhang hat schon ein... "Geschmäckle".    Grundsätzlich musst du glaube ich nicht gearbeitet haben um ins BV gehen zu können. Bin aber Laie.   Hinweis: Dir muss klar sein, dass dein erstes Kind dann natürlich eine Betreuung haben muss. Bei der zeitlichen Konstellation kann es natürlich sein, dass die KK genauer hinschaut und es zu einer Überprüfung durch die Krankenkasse kommt, um Betrug auszuschließen. Daher solltest du auf jeden Fall einen Betreuungsplatz nachweisen können. Sonst liegt der Gedanke nahe, dass du nie vorhattest arbeiten zu gehen und die Elternzeit vorzeitig beendet hast um in ein BV zu gehen. Das ist nicht erlaubt und Betrug. Zudem kann dein Arbeitgeber dir natürlich jederzeit MuSchG-konforme Arbeit geben. Und wenn es Kaffeekochen oder Aktensortieren ist. Als AG käme ich mir auch verarscht vor und würde versuchen, etwas MuSchG-konformes irgendwie zu finden. Das Risiko besteht immer.


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