Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Vorzeitige Beendigung der Elternzeit

Frage: Vorzeitige Beendigung der Elternzeit

Leya2021

Beitrag melden

Hallo Frau Bader, ich arbeite aktuell in meinem Unternehmen Teilzeit während der Elternzeit. Nun haben ich diese Woche angefragt meine Elternzeit zu verkürzen und direkt meine 2 Monate Resturlaub zu nehmen. 2 Tage nach der Anfrage habe ich meine erneute Schwangerschaft festgestellt. Ist das trotzdem zulässig die Elternzeit zu verkürzen und meinen Resturlaub zu nehmen und nach dem Urlaub vielleicht in BV da bin ich mir noch nicht sicher.  Oder muss ich nach dem Resturlaub erst arbeiten?    Liebe Grüße 


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, man kann nicht die Elternzeit vorzeitig beenden, um in ein Beschäftigungsverbot zu gehen. Bei Ihrem engen zeitlichen Zusammenhang wird die Krankenkasse Fragen stellen. Liebe Grüße NB


peekaboo

Beitrag melden

Kann man während der Elternzeit ins Beschäftigungsverbot? Die Elternzeit muss wie geplant fortgeführt werden, nur der gesetzliche Mutterschutz kann diese beenden. Es ist nicht erlaubt, die Elternzeit von sich aus zu beenden, um dann ein individuelles Beschäftigungsverbot (und damit eine Lohnfortzahlung) zu erwirken.


Summer80

Beitrag melden

Na ja, der zeitliche Zusammenhang hat schon ein... "Geschmäckle".    Grundsätzlich musst du glaube ich nicht gearbeitet haben um ins BV gehen zu können. Bin aber Laie.   Hinweis: Dir muss klar sein, dass dein erstes Kind dann natürlich eine Betreuung haben muss. Bei der zeitlichen Konstellation kann es natürlich sein, dass die KK genauer hinschaut und es zu einer Überprüfung durch die Krankenkasse kommt, um Betrug auszuschließen. Daher solltest du auf jeden Fall einen Betreuungsplatz nachweisen können. Sonst liegt der Gedanke nahe, dass du nie vorhattest arbeiten zu gehen und die Elternzeit vorzeitig beendet hast um in ein BV zu gehen. Das ist nicht erlaubt und Betrug. Zudem kann dein Arbeitgeber dir natürlich jederzeit MuSchG-konforme Arbeit geben. Und wenn es Kaffeekochen oder Aktensortieren ist. Als AG käme ich mir auch verarscht vor und würde versuchen, etwas MuSchG-konformes irgendwie zu finden. Das Risiko besteht immer.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Sehr geehrte Fr Bader, ich habe eine dringende Frage. Ich habe am 24.7.23 meinen Sohn bekommen. Ich war sofort im Beschäftigungsverbot bevor ich in Elternzeit gegangen bin.  Ich war mit 35 Stunden vorher beschäftigt und mir sind 23 Tage Resturlaub geblieben. Zur Zeit arbeite ich während der Elternzeit einen Minijob in der gleichen Firma. Nun ...

Hallo, mein Mann ist in Eltern-Teilzeit von juni 2024 bis 06.07.2026, sein Arbeitsgeber hat gesagt das der Standort in Frühjahr 2026 geschlossen wird. Er arbeitet in Automobilbransche, da ist es gerade relativ schwer in unsere Region eine neue Stelle zu finden weil überall massiv Stellen abgebaut werden. Ich bin selber in Eltern-Teilzeit bis ...

Sehr geehrte Frau Bader,  folgende IST Situation : Ich habe bereits zwei Kinder, und befinde mich aktuell in Elternzeit. Diese wollte ich vorzeitig zum 01.02. beenden und in Vollzeit zurückkommen, da ich noch so viele Urlaubstage und Gleitzeit übrig habe. Danach plante ich, in Teilzeit in Elternzeit weiter zu arbeiten. Mein Chef war ok damit ...

Hallo,  Mein 3tes Kind wurde am 4.9.24 geboren. Seitdem war ich bis zum 3.8.25 in Elternzeit. Davor bereits im Beschäftigungsverbot mit einem Gehalt von 30h. Im August bin ich in Vollzeit wiedereingestiegen und habe Urlaub abgebaut bis inkl. 11.10.25 danach sollte ich Überstunden in Vollzeit abbauen und ab dem 22.10. wieder in Persona arbeit ...

Guten Tag Frau Bader, Ich bin angestellte Zahnärztin und meine Tochter kam Ende 2023 zur Welt. Ich bekam nach dem Mutterschutz noch bis zu ihrem 1. Geburtstag das Stillberufsverbot ausgesprochen, welches sich wie auch das betriebliche Berufsbeschäftigunfsverbot aus meinem monatlichen Grundgehalt, wie auch der Umsatzbeteiligung zusammensetzte. ...

Guten Tag Frau Bader,  seit Ende Juni arbeite ich in Teilzeit in Elternzeit. Die Teilzeit in Elternzeit Vereinbarung geht bis Ende Juni 2026, danach laut Vertrag wieder 100%.  Nun bin ich wieder schwanger und sobald ich meine Schwangerschaft meinem Arbeitgeber mitteile, werde ich vermutlich ins Beschäftigungsverbot geschickt. Habe ich dann Ans ...

Hallo, Ich habe folgende Situation und wäre über Hilfe dankbar.  Ich habe zwei Kinder. K1 geb. 28.12.18 und K2 geb. 27.12.24. Bei K1 hatte ich 2 Jahre Elternzeit. Bei K2 habe ich ebenfalls 2 Jahre Elternzeit beantragt, diese läuft gerade. Kann ich das 3te Jahr von K1 noch iwie nehmen? Weil eigentlich ist ja die Meldung von K2 für zwei ...

Hallo Frau Bader, Leider haben sie letztens nur geschrieben, dass sie den Aufhebungsvertrag nicht annehmen würden. Das war aber gar nicht meine Frage, sondern wie die Rechtslage mit der Elternzeitverlängerung ist. Hier nochmal der Sachverhalt:  Ich hab für Kind 3 (geb Ende Oktober 24) zwei Jahre Elternzeit beantragt. Jetzt nach gut 1 Jahr El ...

Hallo Frau Bader,  leider haben Sie meine Frage beim letzten Mal nicht beantwortet, daher Stelle ich diese nochmals. Es geht mir hier um den Sachverhalt der Elternzeit beim AG. Darf er ablehnen?    Hier nochmal die Konstellation:  ich hab für Kind 3 (geb Ende Oktober 24) zwei Jahre Elternzeit beantragt. Jetzt nach gut 1 Jahr Elternzeit ...

Hallo  Ich befinde mich derzeit in Elternzeit (arbeite allerdings 450€ also Minijob in Elternzeit bei meinem regulären AG). Meine Elternzeit endet im Februar. Mit Arbeitgeber ist vereinbart, dass ich in Vollzeit zurückkomme(Kinderaufsicht durch Oma und Papa mgl.).FA hat nun individuelles BV bescheinigt.   nun meine Frage: Kann mein AG derze ...