Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Vorzeitige Beendigung der Elternzeit w Mutterschutz: Berechnung AG Zuschuss

Frage: Vorzeitige Beendigung der Elternzeit w Mutterschutz: Berechnung AG Zuschuss

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Rückmeldung meines Arbeitgebers: Dein durchschnittlicher Netto-Tagessatz der letzten 3 Monate vor Beginn des ersten Mutterschutzes (ab April 2014) abzüglich 13€, die ich von der KK erstattet bekäme (wenn ich gesetzlich versichert wäre). Wie ist die Berechnung korrekt? Auf Basis von Arbeits- oder Kalendertagen?


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Hallo: zur Situation : Ich befinde mich seit 2019 in elternzeit, das ganze bis zum 20.04.2021. Nun bin ich wieder schwanger und der entbindingstermin befindet sich genau auf dem oben genannten Datum. Ich habe rechtzeitig meine elternzeit zum mutterschutz gekündigt un died auch schriftlich meinem chef mitgeteilt. Nun zur Sache, ich bin ...

Hallo Frau Bader,  zunächst bedanke ich mich für die Beantwortung meiner Frage unten zur Übernahme des Urlaubs aus dem Mutterschutz in das Folgejahr nach Beendigung der Elternzeit.  Mein Arbeitgeber ist hier leider sehr stur. Was kann ich machen, wenn mein AG darauf besteht, dass ich den Urlaub ausschließlich noch in diesem Jahr nehme, in ...

Guten Tag Frau Bader,  Vor kurzem hatte ich sie zum Thema befragt, dass mein AG von mir verlangt, nun da meine EZ dieses Jahr geendet hat, meinen kompletten Urlaub aus dem Mutterschutz noch dieses Jahr zu nehmen.  Leider bewegt sich mein Arbeitgeber keinen Millimeter von dieser Forderung ab, trotz Gegenangeboten meinerseits. Er weigert si ...

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Ich bin aktuell schwanger und der Vater meines Kindes ist finnischer Staatsbürger mit Wohnsitz in Finnland. Ich plane, während der Schwangerschaft so früh wie möglich zu ihm zu ziehen und das Kind dort zur Welt zu bringen. Ich bin aktuell in Deutschland angestellt und gesetzlich krankenversichert. Für meinen Fall stellen sich daher mehrere Frag ...

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Hallo Frau Bader,  hier nochmal meine Frage mit mehr Informationen. 2025 endete meine insgesamt 6 jährige Elternzeit. Aus Zeiten der beiden Mutterschutze und der jeweiligen Zeit davor hatte ich ziemlich viel Urlaub übrig. Diesen Urlaub durfte ich während meiner TZ in EZ auf Wunsch meines AG nicht nehmen.  Dieser Urlaub unterliegt der Regelung ...