Eileen0302
Hallo Frau Bader, ich arbeite seit zwei Monaten wieder in meiner alten Arbeit auf Teilzeit innerhalb meiner Elternzeit. Denn beantragt habe ich drei Jahre, eins war ich ja zu Hause mit Kind und jetzt arbeite ich nun eben. Ich habe aber in den zwei Monaten gemerkt, man ist nicht mehr willkommen gerade wenn man "nur" halbtags arbeitet. So habe ich auch das Gefühl einem werden Projekte weggenommen, die man eben sonst gerne gemacht hätte. Nun überlege ich ob ich die Arbeit nach vier Jahren kündigen soll und ALG 1 beziehen soll. Wenn Kind Nr.2 jetzt schon in Planung ist, weiß ich nicht, ob das so gut sei. Oder ich überlege mir meinem Arbeitgeber zu fragen, ob ich meine Teilzeitbeschäftigung in einer anderen Firma durchführen kann. Das ist ja auch möglich? Können Sie mir denn die Vor und Nachteile beider Varianten sagen? Ich bin einfach nur "lost". Vielen Dank & LG
Hallo, ich würde die Karten auf den Tisch legen u mit dem Ag sprechen. Vllt ändert sich die Situation. Ansonsten würde ich mir mit Zustimmung des AG einen Job bei einem anderen AG in der TZ suchen. Wenn Sie kündigen sind Sie 3 Mo. gesperrt. Liebe Grüße NB
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Hallo Frau Bader , Ich hoffe so ist meine Frage allgemeiner. Bin ich verpflichtet einen Teilzeit Nebenjob zu kündigen wenn ich in meiner Elternzeit erneut schwanger bin und bei meinem Hauptarbeitgeber die Elternzeit verkürze um bei diesem die Mutterschutzfrist und Mutterschaftsgeld aus dem Vollzeitlohn zu bekommen? Mfg
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