Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

vormundschaft im fall daß die eltern sterben

Frage: vormundschaft im fall daß die eltern sterben

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liebe frau bader, mit einigem entsetzen habe ich weiter unten gelesen, daß ein gericht den von den eltern notariell festgelegten vormund nicht berücksichtigen muß. d.h. doch im klartext, der wille der eltern kann vom gericht theoretisch mißachtet werden? habe ich das richtig verstanden? wenn ja, ist das ja ungeheuerlich...


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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.. in der Regel wird das Vormundschaftsgericht ja auch die durch letztwillige Verfügung genannten Personen als Vormund einsetzen. Dies gilt eben nur dann nicht, wenn es gegen das Kindeswohl verstößt. Und das ist doch eigentlich ganz richtig so. N. Bader


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