Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Vorläufiges Beschäftigungsverbot

Frage: Vorläufiges Beschäftigungsverbot

christina9393

Beitrag melden

Hallo Frau Bader, ich möchte Ihnen meine Situation schildern: Ich bin in der 11 SSW und war gerstern zu meiner ersten Ultraschalluntersuchung beim Frauenarzt. Dort habe ich auch über meine berufliche Situation gesprochen. Ich bin Verkäuferin, wo ich konstant im Eingangsbereich stehen muss und daher den ganzen Tag in Zug und Kälte bin, außerdem wird in den Aufenthaltsräumen geraucht, obwohl dies ja nicht rechtens ist. Die Ärztin stellte mir gestern ein vorläufiges Beschäftigungsverbot aus, da es ja um betriebliche Gründe geht. Zuhause habe ich sofort meine Vorgesetzte angerufen, die sich schrecklich aufregte und jetzt alles versucht, damit ich ganz schnell wieder im Laden stehe. Jetzt meine Frage: kann es für mich zu einem Problem werden, dass ich erst bei diesem Gespräch auch meine Schwangerschaft verkündet habe? Durch eine Fehlgeburt wollte ich es nicht so früh auf der Arbeit sagen. Und kann der Arbeitgeber dagegen vorgehen? Oder muss erst das Gewerbeaufsichtsamt das Verbot aufheben? Wie lange würde sowas in der Regel dauern? Mit freundlichen Grüßen Christina


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, grundsätzlich hätten Sie Ihrem Arbeitgeber schon die Chance geben sollen, die Gefährdungslage zu prüfen und selber zu entscheiden, ob ein Beschäftigungsverbot ausgestellt wird. Unter ein allgemeines Beschäftigungsverbot fallen Sie wegen dem Stehen nicht, da Sie sich ja bewegen. Der Frauenarzt muss genau reinschreiben, was Sie nicht dürfen, wenn er ein allumfassendes Beschäftigungsverbot ausstellt, kann der Arbeitgeber dies hinterfragen und Rücksprache mit dem Gewerbeaufsichtsamt nehmen. Liebe Grüße NB


Kristiiin

Beitrag melden

Mit dem vorl. BV durch Ihren FA fühlt sich Ihr AG vermutlich auf die Füße getreten. Gesetzlich gibt es keine Frist, wann Sie dem AG von der SS erzählen müssen. Allerdings ist durch das BV die Katze aus dem Sack. Was für Probleme befürchten Sie denn? Wogegen kann der AG vorgehen? Verstehe ich nicht. Sie haben besonderen Kündigungsschutz mit Beginn der SS. Also müssen Sie nichts befürchten. Ihr AG ist verpflichtet Sie anders im Unternehmen einzusetzen bevor ein BV gibt. Z.B. ein Arbeitsplatz, welcher nicht im Eingangsbereich ist bzw. wo keine Zugluft herrscht. Lassen Sie eine Gefährungsbeurteilung machen, dann sehen Sie. Ich würde mich nicht auf ein BV einstellen. Ihre Frage mit dem Gewerbeaufsichtsamt verstehe ich nicht ganz... Ich wünsche eine stressfreie, schöne Schwangerschaft :).


mellomania

Beitrag melden

auch die kälte gilt nicht als gefährdend . wurde dir doch alles schon im andren forum beantwortet. der arzt kann nur bv ausstellen, wenn medizinische gründe vorliegen. das alles bezieht sich auf den arbeitsplatz, da darf der arzt das nicht sondern der arbeitgeber. lies dir die antworten drüben doch mal durch.


Patte78

Beitrag melden

Das vorläufige BV gilt solange, bis dein Arbeitgeber die Gefährdungsbeurteilung gemacht hat und dir einen geeigneten Arbeitsplatz zugewiesen hat. Dann musst du wieder hin. Haben wir dir doch auch in einem anderen Forum alles gesagt.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Sorry, aber das muss man echt nicht verstehen. da schreibe ich mir vor Tagen schon die Finger wund, gebe dir sogar den Link was im Einzelhandel rechtens ist was nicht, und dann wird beim FA gleich mal einen auf BV gemacht.... Ja, ich als AG wäre mehr wie angepisst. Deine Angst wegen dem Kind kann ja nicht soooo riesig gewesen sein wenn du bisher nichts gesagt hast - und eine Fehlgeburt in kauf genommen hast. Aber im Gegenzug das BV mit nimmst. Frauen die so handeln wie du sind auch mit daran schuld das ein BV in zwischen immer mit negativen Beigeschmack bei anderen ankommt. Und klar hättest du deinem AG ERST !!!! die Möglichkeit geben müssen zu prüfen wie er dich trotz Schwangerschaft weiter beschäftigen kann. Der AG darf nicht wegen der Arbeit ein BV ausstellen, wäre ich also AG ich würde Beschwerde bei der KK einlegen. Und damit alle wissen worum es geht: http://www.rund-ums-baby.de/schwanger-wernoch/Beschaeftigungsverbot_873548.htm Die Punkte welche du aufführst sind ALLE leicht abstellbar, und rechtfertigen absolut dann kein BV mehr. Durch Deinen jetzigen völlig überzogenen Alleingang dürftest du dem Arbeitsklima bestens entgegen gekommen sein - schei.. Situation wenn du nur irgendein entgegen kommen noch von deinem AG wünschst. Und das sich gerade jetzt das Mutterschutzgesetz extrem verschärfst, hast du die denkbar schlechteste Position.


mellomania

Beitrag melden

ich wurde so doof angegangen drüben, obwohl ich genau das gleiche schrieb. so wie du auch. du hast ihr noch links gepostet etcpp. ich als arbeitgeber würde sie kündigen, wenn die elternzeit durch ist, das arbeitsklima hat sie jetzt selber derart vergiftet. eben rumgeheule auf hohem niveau. geht gar nicht.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

In der Tat ist es nicht ok, wenn eine Verkäuferin in der Zugluft stehen muss und wenn in den Pausenräumen geraucht wird. Nicht ok war aber auch, dass der AG keine Gelegenheit hatte selbst zu reagieren. Nun wird der AG das nachhholen, die Gewerbeaufsicht informieren (was er ohnehin bei der Meldung hätte tun müssen). Dann kann das BV sofort aufgehoben werden. "kann es für mich zu einem Problem werden, dass ich erst bei diesem Gespräch auch meine Schwangerschaft verkündet habe?" - Dem Arbeitsklima hat das nicht gut getan. Da musst du jetzt durch.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo Frau Bader,  ich hatte von März bis August 2025 einen befristeten Stellenumfang von 100%. Ein Antrag auf mind. 90% habe ich im Juni ab September gestellt, da ab September sonst wieder der Stellenumfang von 50% wirksam geworden wäre. Dies wurde auch genehmigt, sprich ab September 90%.  Anfang September wurde meine Schwangerschaft festge ...

Hallo, ich bin noch in der Elternzeit von Kind 1, habe noch 49 Tage Resturlaub aufgrund des Beschäftigungsverbots. Mein Elterngeld endet im Dezember 2025 und die Elternzeit würde ich zum 31.12.2025 beenden um im Januar und Februar 2026 den Resturlaub aus der Vollzeitbeschäftigung in Anspruch zu nehmen (ursprünglich war angedacht danach wieder in E ...

Guten Tag,  ich befinde mich gerade in einer verzwickten Situation. Ich wurde von meinem Arzt sofort nach Feststellung der Schwangerschaft aufgrund einer Vordiagnose in das Beschäftigungsverbot geschickt. So war ich von jetzt auf gleich aus meinem Beruf raus. Allerdings befinde ich mich gerade in einer Weiterbildung, welche im Februar 2026 been ...

Guten Abend bzw Guten Morgen, Ich befinde mich in folgender Situation und bin über fachlichen Rat sehr dankbar: Ich bin in SSW8 schwanger und aktuell krankgeschrieben. Nächster geplanter Schritt ist ein individuelles beschäftigungsverbot ab SSW 11 aus triftigen Gründen, bereits mit Ärztin abgeklärt. Soweit so gut. Arbeitgeber weiß aktuell noch ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich aktuell in der 12. SSW und wurde seit dem 27.10. – mit Bekanntgabe meiner Schwangerschaft – durch meinen Arbeitgeber ins Beschäftigungsverbot versetzt. In diesem Zusammenhang habe ich zwei Fragen: -Bemessungsgrundlage der Gehaltsfortzahlung:  orientiert sich die weitere Gehaltsauszahlung am durch ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich hoffe, Sie können mir bei meinem Anliegen behilflich sein. Ich arbeite derzeit als fachliche Leitung in einer Praxis, und in meinem Arbeitsvertrag sind die Bedingungen für diese Position festgelegt. Nun bin ich schwanger und werde voraussichtlich in ein betriebliches Beschäftigungsverbot geschickt.   Mir wurde ...

Liebe Frau Bader,  ich habe von meiner Frauenärztin ein ärztliches Beschäftigungsverbot erhalten. In diesem Zusammenhang möchte ich gern klären, welche Gehaltsbestandteile während des Beschäftigungsverbots weiterhin zu berücksichtigen sind. Konkret geht es um folgende regelmäßig gewährten Leistungen, die monatlich auf meiner Gehaltsabrechnu ...

ich bin 31 Jahre alt und in Hessen als Förderschullehrerin verbeamtet. Seit der Geburt meiner Tochter am 21.05.2025 befinde ich mich derzeit in Elternzeit. Nun bin ich erneut schwanger. In diesem Zusammenhang habe ich folgende Frage: Besteht die Möglichkeit, die laufende Elternzeit vorzeitig zu beenden, um wieder in den Dienst zurückzukehren u ...

Hallo,  Mein 3tes Kind wurde am 4.9.24 geboren. Seitdem war ich bis zum 3.8.25 in Elternzeit. Davor bereits im Beschäftigungsverbot mit einem Gehalt von 30h. Im August bin ich in Vollzeit wiedereingestiegen und habe Urlaub abgebaut bis inkl. 11.10.25 danach sollte ich Überstunden in Vollzeit abbauen und ab dem 22.10. wieder in Persona arbeit ...

Guten Tag Frau Bader, Ich bin angestellte Zahnärztin und meine Tochter kam Ende 2023 zur Welt. Ich bekam nach dem Mutterschutz noch bis zu ihrem 1. Geburtstag das Stillberufsverbot ausgesprochen, welches sich wie auch das betriebliche Berufsbeschäftigunfsverbot aus meinem monatlichen Grundgehalt, wie auch der Umsatzbeteiligung zusammensetzte. ...