Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Vorläufiges Beschäftigungsverbot

Frage: Vorläufiges Beschäftigungsverbot

Lysithea

Beitrag melden

Hallo, ich bin in der 11. Woche mit unserem zweiten Kind schwanger und arbeite als Sozialarbeiterin im Anerkennungsjahr im Hort einer Grundschule. Nun ist bei uns in der Schule mal wieder ein Ringeltötelfall. Da in der letzten SS kein Antikörpertest erfolgte wurde er erst in dieser gemacht. Ich bin am Freitag zum Frauenarzt und hab auch direkt meinem Chef bescheid gesagr, dass ich erst mal den Antikörpertest machen lassen muss, ehe ich weiter arbeite. Mein Frauenarzt hatte mir ein vorläufiges Beschäftigungsverbot ausgestellt; für den Zeitraum bis die Blutwerte aus dem Labor da sind. Am Dienstag Nachmittag lagen die Werte vor: ich hab keinen Schutz und würde also eh vom Arbeitgeber ein Beschäftigungsverbot erhalten. Mein Chef hat sich furchtbar über das vorläufige Beschäftigungsverbot aufgeregt und meint, dass der Frauenarzt derartige Verbote überhaupt nicht aussprechen darf. Die zwei Tage (Montag und Dienstag) zählen nun als unendschuldigt und sollen mir vom Lohn abgezogen werden. Ist dies rechtlich überhaupt okay?! Nun kommt bei mir noch hinzu das ich eine Risikoschwangerschsft habe und mein Arzt schon angedeutet hat, dass ich nach der 20. Ssw (also nach dem Ringelrötelbeschäftigungsverbot) nicht weiter arbeiten soll. Mir graut es davor das meinem Chef zu sagen... besonders nach dem er sich wegen des letzten Verbots bereits so aufgeregt hat. :( Sollte ich meinen Chef jetzt bereits über das erneute Ausfallen informieren oder besser nicht? Vielen Dank für eine Antwort


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, man muss zwischen einem individuellen und einem gesetzlichem Beschäftigungsverbot unterscheiden. Bei einem individuellen BV entscheidet der Arzt im Einzelfall, dass die Schwangere ihre Tätigkeit nicht mehr ausüben kann. Daneben sieht der Gesetzgeber eine Reihe von Gründen vor, bei denen vom AG ein BV erteilt werden muss (=generelles gesetzl. BV). Diese findet man bei http://bundesrecht.juris.de/muschg/BJNR000690952.html#BJNR000690952BJNG000202308 Der Arbeitgeber ist dabei verpflichtet eine Gefährdungsbeurteilung unter Berücksichtigung der gesetzlichen Regelungen zu machen und die Beschäftigungsverbote durch entsprechende Maßnahmen umzusetzen Aber auch das Gewerbeaufsichtsamt kann Hilfestellung geben. Man erhält bei einem BV den vollen Lohn weiter. Anders ist übrigens eine Krankschreibung: hier liegt es nicht an der Arbeit, sondern an der Schwangerschaft, das man nicht arbeiten kann. Nach 6 Wochen gibt es nur noch Krankengeld. Grundsätzlich wäre hier Pflicht des Arbeitgebers, zu prüfen, ob er Sie umsetzen oder anders einsetzen kann. Der Frauenarzt kann jetzt nicht einfach entscheiden, dass Sie aufgrund der Ansteckungsgefahr ein Beschäftigungsverbot bekommen. Da aber nach ihrer Schilderung bis zur Feststellung der Immunität eine schnelle Entscheidung für wenige Tage getroffen werden musste, halte ich das Beschäftigungsverbot vom Frauenarzt für zulässig. Eine Risikoschwangerschaft führt nicht zu einem Beschäftigungsverbot. Wenn hier der Frauenarzt der Meinung ist, Sie können aus gesundheitlichen Gründen Ihre Tätigkeit nicht ausführen, muss er Sie krankschreiben. Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Mein Chef hat sich furchtbar über das vorläufige Beschäftigungsverbot aufgeregt und meint, dass der Frauenarzt derartige Verbote überhaupt nicht aussprechen darf. Doch, in dem Fall war das genau das richtige Attest. Es handelt sich um Gefährdungen am Arbeitsplatz, für die ein Frauenarzt normalerweise nicht zuständig ist; er kann jedoch Zweifeln über die Arbeitsbedingungen (fehlende RR-Immunität) ein VORLÄUFIGES individuelles BV ausstellen. Das ist durch ein Gerichtsurteil bestätigt worden und die Behörden haben extra Vordrucke dafür. Da nun die Immunität für RR fehlt, müßte dein AG dich jetzt an einen anderen Arbeitsplatz umsetzen: entweder Büro oder eine weiterführende Schule mit älteren Kindern wäre denkbar. Diese Entscheidung trifft NICHT der Frauenarzt, sondern der Arbeitgeber. Eigentlich sollte dein Betriebsarzt jetzt ein Gutachten schreiben "kein beruflicher Umgang mit Kindern bis 10 J" bis zur 20. SSW. Und dann entscheidet der Chef über deinen weiteren Einsatz. Ich würde den Chef erst mal paar Tage zur Ruhe kommen lassen. Über das weitere Ausfallen kann der Frauenarzt eigentlich erst dann entscheiden wenn es soweit ist. Eine Risikoschwangerschaft ist an sich noch kein Grund für ein BV. Da muss schon konkret eine Gefährdung bei Weiterbeschäftigung vorliegen. Wenn du nicht arbeitsfähig bist, gibt es aber eine Krankschreibung.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Folgender Sachverhalt:  Schwangerschaft am 16.10.2025 festgestellt ( SS schon seit 6 Wochen bestehend)  individuelles Beschäftigungsverbot am 24.10.2025 von FÄ ausgestellt  am 15.09.26 von Vollzeit in Teilzeit gewechselt.  vertragsunterzeichnung am 17.09.2025  Was wird jetzt als Berechnung rangezogen?  

Sehr geehrte Frau Bader, mein Arbeitgeber hat am 12.02. anhand seiner Gefährdungsbeurteilung ein Beschäftigungsverbot, allerdings erst zum 1. März, ausgestellt, da ich zuvor noch Überstunden abbauen sollte - dem widersprach ich. Mitteilung der Schwangerschaft erfolgte bereits 2 Wochen zuvor, bereits da wurde Überstundenabbau angeordnet bis die Gefä ...

Liebe Frau Bader, Es ist aus gesundheitlichen Gründen davon auszugehen, dass ich auch bei einem zweiten Kind ein Beschäftigungsverbot erhalten würde. Ich habe von Stkl 4 in 3 gewechselt, um mein Elterngeld zu erhöhen (aber auch vorher schon hatte ich 200 Euro netto mehr als mein Mann). Kann ich im Beschäftigungsverbot in die 5 wechseln und mein M ...

Sehr geehrte Frau Bader,  Ich bin aktuell bis 9. Mai noch in Elternzeit von meiner Tochter, bin aktuell schwanger und wollte auch bis zum nächsten Mutterschutz arbeiten gehen. Allerdings wird mein Chef mir sehr warscheinlich ein Arbeitsverbot ausstellen da wir an der Rezeption genügend Arbeitskräfte sind und in der Assistenz ich nicht arbeiten dar ...

Hallo Frau Bader,  wie verhält sich das meine Elternzeit läuft eig am 16.4. 26 aus und jetzt bin ich erneut schwanger habe in der 1. ssw help und präeklamsie und Frühgeburt 27+0 gehabt. Ich würde durch das Risiko der 1. ssw sofort von der Ärztin in bv geschickt. Arbeite aktuell bei meinem alten Arbeitgeber Teilzeit in Elternzeit 25 st pro Woche. W ...

Sehr geehrte Frau Bader. Ich bin aktuell schwanger. Ich bin Ärztin von Beruf. Meine Schwangerschaft habe ich meinem Arbeitgeber am 16.03.2026 mitgeteilt. Zu diesem Zeitpunkt befand ich mich in der 9. Schwangerschaftswoche. Direkt im Anschluss wurde mir durch das Krankenhaus ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen. Ich habe im Dezember mit Diensten b ...

Hallo Frau Bader, ich habe folgendes Problem, bei dem ich auch nach intensiver Recherche nicht ganz weiter komme und hoffe nun auf Ihre Hilfe.  Ich bin Ärztin und seit Anfang des Jahres im partiellen Beschäftigungsverbot (keine Dienste, Sonntagsarbeit, etc.). Nachdem mir nun endlich der Mutterschutzlohn für die Tage im Beschäftigungsverbot gezahl ...

Sehr geehrte Frau Bader, Nach meiner Elternzeit von Kind 1 möchte ich nun wieder arbeiten gehen.  Bei meinem vorherigen AG habe ich bereits gekündigt. Nun möchte ich bei einem neuen AG die ersten 2 Monate erstmal mit 1 Tag die Woche starten (also auf Minijobbasis). Danach würde ich gerne auf 60% erhöhen und wenn das gut läuft, eventuell auf 80%. D ...

Sehr geehrte Frau Bader, Ich habe einen unbefristeten Vertrag auf Minijob Basis beim Discounter. Ich werde seit Bekanntgabe der Schwangerschaft nur noch nachmittags an der Kasse eingesetzt.  Davor hatte ich Spätschichten mit Zulagen. Ich merke jedoch, dass ich aufgrund von gesundheitlichen Gründen ( vermutlich durch die Schwangerschaft ) auch nic ...

Hallo Frau Bader, Vor der Geburt meines 1. Kindes arbeitete ich Vollzeit bei meinem Hauptarbeitgeber (ein Heim), die Elternzeit endet im Dezember 2026. Seit Mai 2025 habe ich einen Nebenjob (7 Wochenstunden) in einem Kindergarten. Nun bin ich erneut schwanger, mein Entbindungstermin ist der 27.11.. Ich habe mich bereits zum Beginn des Mutterschutze ...