Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Vor Elternezeitende kündigen?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Vor Elternezeitende kündigen?

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Hallo, meine Elternzeit geht noch bis nächstes Jahr 17.05.2012, ich möchte in diesem Betrieb nicht mehr weiterarbeiten, weiß auch das sie für die Vollzeitstelle eigentlich sowieso keinen Platz mehr haben, da Nachfolger kam, da meine Chefin weiß das ich Vollzeit nicht mehr zurückkomme. Da wir uns im letzten Jahr etwas in die Haare gekommen sind, habe ich auch keinen guten Draht mehr zur Chefin und ich möchte dort auch nicht mehr arbeiten. Wie mache ich das jetzt am besten, fristgerecht kündigen??? ....oder soll ich sie fragen, ob sie mir kündigt, wegen Abfindung oder so??? Glaube so einfach ist das mit der Abfindung doch gar nicht, oder? Arbeite in einem kleinen Betrieb unter 10 Mitarbeiter. Können sie mir raten, wie ich mich am besten verhalten soll?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, eigentlich muss der AN mit Frist von 3 Mo. schriftlich kündigen. DAnn wird man gesperrt. Wenn der AG sich darauf einlässt, zu kündigen, ist das ja ok Liebe Grüsse, NB


CKEL0410

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hallo soweit ich mich erinner muss man 3 monate zum ende der ez kündigen,aber denk dran wenn du alg beantragen möchtest bekommst du sicher erstmal eine sperre! eine abfindung muss sie dir nicht zahlen,kündigen kann sie dich am ersten tag der arbeitsaufnahme.


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