Hallo Frau Bader
Ich bin seit dem 10.4 in der reha mit meinem sohn, als begleitung. Da ich wieder schwanger bin ist mein mann am 24.4 eingesprungen. Er wurde allerdings gekündigt zum 30.4 und wir Fragen uns wer nun dafür zahlt? Das AA ist nicht zuständig und AG gibt es keinen mehr. Über wen ist mein mann krankenversichert?
Danke für ihre Mühe.
Mit freundlichen Grüßen Kathi1102
von
Kathi1102
am 18.05.2018, 07:30
Antwort auf:
Vor Arbeitslosigkeit in die reha als begleitung
Hallo,
wenn der Vertrag gekündigt ist muss er sich grundsätzlich bei der Agentur für Arbeit melden. Da er augenscheinlich dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht, wird er auch kein Arbeitslosengeld eins und damit keine Krankenversicherung erhalten. Sie müssen also sehen, dass er sich schleunigst über Sie familienversichert.
für die Freistellung ist üblicherweise der Träger der Kur zuständig.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 22.05.2018
Antwort auf:
Vor Arbeitslosigkeit in die reha als begleitung
Aktuell über niemanden!
Entweder ihr seid verheiratet und er kann ich deine Versicherung oder er wird über ALG1/ALG2 versichert. Ist das alles nicht, muss er selbst zahlen.
Ruft dich einfach bei der KK an und fragt nach. Der schnellste Weg, Klarheit zu bekommen.
von
Colien07022004
am 18.05.2018, 07:54
Antwort auf:
Vor Arbeitslosigkeit in die reha als begleitung
Sind verheiratet. Aber über niemanden ist doch unmöglich. Man muss doch weiter versichert sein. Ich selbst war noch nie arbeitslos aber selbst wenn man während des Arbeitsverhältnisses krank wird und vertrag ausläuft muss das doch angesichert sein
von
Kathi1102
am 18.05.2018, 08:35
Antwort auf:
Vor Arbeitslosigkeit in die reha als begleitung
Wieso ist das das Arbeitsamt nach seiner Kündigung nicht zuständig?
Wenn er weder über dich noch über das AA versichert ist, muss er sich selbst versichern und die Beiträge selbst zahlen.
von
Dojii
am 18.05.2018, 11:06
Antwort auf:
Vor Arbeitslosigkeit in die reha als begleitung
Da irrst du dich, keine Arbeitgeber KEINE Versicherung / kein ALG1/2 KEINE Versicherung!
Wenn ihr verheiratet seid, dann geht er in deine Verrsicherung und lässt sich Familienversichern. Gerade eben ist er unversichert.
Er kann doch versichert sein, in deiner Versicherung! Also schleunigst anrufen
von
Colien07022004
am 18.05.2018, 12:59
Antwort auf:
Vor Arbeitslosigkeit in die reha als begleitung
Er kann in deine Krankenversicherung, als Familienversichert.
Sobald die Reha beendet ist und er dem Arbeitsmarkt wieder zur Verfügung steht kann er sich beim Arbeitsamt melden und dann ALG1 beantragen. Hat er keinen Anspruch drauf, könnt ihr prüfen lassen ob Anspruch auf ALG2 besteht. Hätte er auch schon spätestens Ende Januar machen müssen oder spätestens in dem Moment wo er die Kündigung erhalten hat. Die hätten dann auch geschaut wegen Kündigungsschutzklage. So scheint er sich aber zu spät gemeldet zu haben, damit ist das durch und es droht eine Sperre seitens des Amtes. Da er jetzt mit dem Sohn in der Reha ist, steht er ja dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung, für das Amt ist er also Hausmann. Hätte man anders deichseln können bei rechtzeitiger Meldung beim Amt.
Noch besser wäre es wenn du in der Reha bei deinem Sohn geblieben wärst. Nur wegen Schwangerschaft, wenn keine Komplikationen, wäre das möglich gewesen und sinnvoll.
von
Felica
am 18.05.2018, 16:17