Katja V.
Hallo Frau Bader. Ich habe eine Frage zum Mutterschutz. Mein errechneter Geburtstermin ist der 12.03.2019. Beginnt mein Mutterschutz dann am 29.01.2019 und geht bis zum 07.05.2019? Ich möchte 3 Jahre Elternzeit nehmen. Geht diese dann bei 08.05.2019 bis 08.05.2022? Vielen Dank im Voraus Schöne Grüße Katja V
Hallo, 1. Der Mutterschutz beginnt sechs Wochen vor der Geburt und geht bis acht Wochen nach der Geburt. wenn das Kind eher kommt, wird die Zeit hintendrangehängt, wenn das Kind später kommt verlängert sich die Zeit nach der Geburt. Es sind immer mindestens 14 Wochen. In dieser Zeit bekommt man dann auch Mutterschaftsgeld. 2. Die Elternzeit endet so, dass der erste Arbeitstag der dritte Geburtstag ist. Liebe Grüße NB
Lewanna
Die 3 jährige Elternzeit endet am Tag vor dem 3. Geburtstag. Also am 11.03.2022. Wenn das Kind genau am errechneten Termin kommt. LG
Katja V.
Aber das Mutterschaftsgeld bekomme ich noch die 8 Wochen nach der Geburt? Also bleibt der 12.3. dann bekomme ich Geld bis zum 07.05.2022!?
Lewanna
Du verwendest da was. 1. Mutterschaftsgeld bekommt du 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt. 2. Elterngeld bekommt man ein Jahr nach der Geburt, wobei das Elterngeld mit dem Mutterschaftlohn nach der Geburt verrechnet wird. Man kann die Monate 3-12 vom Elterngeld auch splitten. Bekommt also nur die Hälfte ausgezahlt, dafür aber doppelt so lange. 3. Elternzeit: ist der Zeitraum in dem du dich von der Arbeit freistellen lassen kannst. Anschließend hast du einen Anspruch auf eine gleichwertig Stelle bei deinem Arbeitgeber. Und das ist spätestens der 3. Geburtstag des Kindes, wenn man die kompletten Jahre sofort nimmt. LG
Felica
Du bekommst doch eine Bescheinigung. Da steht drauf wenn der Mutterschutz beginnt. Und wann er endet hängt davon ab wann das Kind kommt. EZ geht vom Tag der Geburt bis längstens vor dem Tag des 3ten Geburtstages. Genaue Daten wie gesagt erst möglich wenn Kind geboren.
mellomania
Beginn der EZ kann aber auch 1 Tag NACH dem nachgeburtichen Mutterschutz sein. ist im Endeffekt gehuppt wie geduppt, enweder ab Geburt oder wie oben. du kannst beides beantragen
HeyDu!
12.03.19 Ereignistag Dienstag § 187 Abs. 1 BGB, § 188 Abs. 2 Alt. 1 BGB Vorgeburtlicher Mutterschutz Fristbeginn Dienstag 29.01.19 00:00 Uhr Fristende Montag, der 11.03.19 24:00 Uhr Nachgeburtlicher Mutterschutz Fristbeginn Mittwoch 13.03.19 00:00 Uhr Fristende Dienstag 07.05.19 24:00 Uhr Kommt das Kind eher zur Welt, bleibt es dennoch bei 6+8 Wochen. Kommt das Kind später als geplant zur Welt, dann ab dem Zeitpunkt 8 Wochen... Du hast dann eine insgesamt entsprechend längere Mutterschutzzeit. Es wurde bereits ausgeführt, dass die Elternzeit längstens bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres besteht. Kommt das Kind wie geplant auf die Welt, endet die Elternzeit am 11.03.22 24:00Uhr. §15 Abs. 2 S. 1 BEEG
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