Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Von Elternzeit direkt in Mutterschutz

Frage: Von Elternzeit direkt in Mutterschutz

Melonee

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Hallo Fr. Bader, ich habe noch eine Frage an Sie. Meine akutelle Elternzeit geht bis 09.02.2018 und mein zweites Kind kommt Ende Februar! Das Heisst mein Mutterschutz beginnt im Januar! Muss ich dann vorher die EZ beenden? Bekäme ich dann wieder MutterschutzGeld in Höhe meines alten Vertrages der ja mit Ende der Elternzeit wieder in Kraft tritt? Vielen Dank bereits im Voraus für Ihre Antwort! MfG Melonee


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, es besteht nach § 16 BEEG die Möglichkeit, beim AG am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes die alte Elternzeit zu beenden. Der AG hat da kein Mitspracherecht. Das tut man am besten schriftlich und schon entsprechend vorher (mit Angabe des voraussichtlichen Beginns des neuen Mutterschutzes + Attest Arzt). Man erhält dann vom Arbeitgeber und der Krankenkasse jeweils die Anteile zum MG. Man kann jedoch nicht schon eher die Elternzeit beenden, um bei einem Beschäftigungsverbotlohn zu erhalten. Eine Frist für die Beendigung sieht das Gesetz nicht vor. Bis zu zwölf Monate der ersten Elternzeit kann man mit Zustimmung des Arbeitgebers bis zum achten Geburtstag des Kindes übertragen, wenn das Kind vor 2015 geboren ist. Wenn das Kind 2015 geboren ist, kann man bis zu 24 Mo. Ohne Zustimmung des Ag übertragen. Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (nicht jedoch Zeiten einer verlängerten Elterngeldauszahlung) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Sollte der Rückgriff auf weiter zurückliegende Monate jedoch nachteilig sein, können die Eltern schriftlich darauf verzichten. Liebe Grüße, NB


mellomania

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jo. du solltest deine laufende elternzeit auf einen tag vor dem neuen mutterschutz beenden. der rest wird dir zurückgespielt. dann erhälst du beide anteile mutterschutzgeld und es baut sich wieder urlaub auf im neuen mutterschutz


Mitglied inaktiv

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Wenn Dir das Geld egal ist kannst du auch auf die vorzeitige Beendigung verzichten. Fakt ist, Mutterschaftsgeld wird erst ab dem tag gezahlt an dem du dich eben nicht mehr in EZ befindest. Ausnahme die bis zu 13 € von der KK. Der AG braucht aber nicht zahlen. Deshalb eben empfiehlt es sich die laufende EZ auch wegen der paar Tage eben zum neuen Mutterschutz zu beenden. Zweiter Aspekt, Urlaub. wenn Du nur einen Tag im Januar nicht mehr in EZ bist sondern im Mutterschutz, erhälst du für den Monat den vollen Teilurlaubsanspruch. Lässt du die EZ dagegen regulär beenden, hast du erst für Februar Anspruch. Solange die EZ läuft ruht Dein Vertrag - und damit ALLE Ansprüche welche Du aus diesen hättest.


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