Betsi
Hallo Frau Bader, nun benötige ich leider erneut Ihre Hilfe. Ich beginne im Mai nach einem Jahr Elternzeit, Teilzeit in der Elternzeit zu arbeiten. Geplant war, meine 18 Tage Resturlaub aus meiner Vollzeittätigkeit gleich im Anschluss an das erste Jahr Elternzeit sprich während meiner Teilzeit (in der Elternzeit) zu nehmen. Nun teilt mir die Personalabteilung mit, dass das nicht ginge. Alle Ansprüche die ich während der Vollzeittätigkeit erworben hätte, wären während der Elternzeit "suspendiert" und ich könnte sie erst nach Beendigung der Elternzeit in Anspruch nehmen. Stimmt das so? Gemäß des Falles ich würde meine Elternzeit nach dem 1. Jahr beenden, dann in Vollzeit meine Resturlaub abbauen. Könnte ich meine Elternzeit dafür quasi unterbrechen und nach Abbau weiterlaufen lassen? Vielen Dank und Herzliche Grüße Betsi
Hallo, es gibt ein Urteil, wonach man den Urlaub der VZ auch in der TZ nehmen kann und VZ-Lohn bekommt ( Europäischen Gerichtshofes vom 22.04.2010 – C 486/08) Liebe Grüße NB
Betsi
Die Personalabteilung behauptet, dass das so bei Teilzeit in Elternzeit nicht gelten würde und alle Ansprüche eben suspendiert werden und erst nach der Elternzeit in Anspruch genommen werden können.
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