Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Vollzeit-Hausfrauen blockieren Ganztagsbetreuung

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Vollzeit-Hausfrauen blockieren Ganztagsbetreuung

Mitglied inaktiv

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Hallo Frau Bader! Nach 1 1/2 Jahren habe ich endlich einen Arbeitsplatz gefunden. Ab Sommer wäre es sogar eine Vollzeitstelle. Unser Kind besucht einen kleinen Kiga mit gerade mal 10 Übermittag-Plätzen. Zu meinem größten Ärgernis stehe ich nun auf der Warteliste (mit sehr schlechten Aussichten). Ich bin besonders verärgert, weil mindestens drei Ganz-Tags-Hausfrauen die Ganztagsplätze belegt haben, diese beabsichten auch nicht in nächster Zeit zu arbeiten, da schwanger. Außerdem werden die Kinder immer kurz nach dem Mittagessen abgeholt, warum die einen Ganztagsplatz blockieren ist mir ein Rätsel. Gibt es da keinen Anspruch, dass die ihre Plätze abgeben müssen, wenn jemand beruflich darauf angewiesen ist? Bin ich tatsächlich gezwungen, den Kiga zu wechseln? Obwohl wir seit zwei Jahren dort sind und die Hausfrauen erst seit letztem Jahr??? Vielen Dank für ihre Auskunft! Mona


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, das ist wie mit den alleinstehenden jungen Männern, die gerne auf einem Mutter-Kind-Parkplatz parken. Wohl nicht zu ändern, ausser die Satzung des KiGas sieht vor, dass bestimmte Bedingungen für einen Ganztagesplatz gegeben sein müssen. Gruß, NB


Mitglied inaktiv

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Oh Hilfe! Das kenne ich. Genau so war es, als unser Sohn in den Kindergarten kam. Da haben alle Damen angegeben, dass sie ja in Kürze wieder arbeiten gehen wollten...mit dickem Bauch? Die Kinder werden bis heute über Mittag (teilweise bis zum Schließen der Kita) dort gelassen, die Mütter arbeiten nicht. Mir wurde damals gesagt, dass ich mich für den Über-Mittags-Platz früher hätte anmelden müssen bzw. wenn das gleich auf der Anmeldung gestanden hätte, dann wäre mein Sohn auch ohne Probleme in den Kindergarten gekommen...und nicht erst nach einer Zeit auf der Warteliste. Wie es rechtlich aussieht, das kann ich Dir leider nicht sagen. Aber bei uns gabs keinen Anspruch. Der Platz war eben weg.


Mitglied inaktiv

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hallo im bgb oder im ehemaligen kjhg gibt es einen paragrafen, der besagt, dass jedes kind einen kindergartenanspruch hat!!! darauf würde ich den kindergarten festnageln!!! ich bin damals hier in berlin zum senator gegangen und habe ihm mein kind auf den schreibtisch gesetzt und ihm viel spaß beim babysitten gewünscht! ich hatte innerhalb von einer stunde in dem kindergarten meiner wahl einen platz und mein kind wurde dort immer gut betreut!!! damals gab es dieses gesetz noch nicht!!! viel erfolg gruß ~ evi


Mitglied inaktiv

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hallo, das kenne ich auch. damals mein kind war 3 jahre alt, da hat man eigentlich einen anspruch schon drauf, war ich alleinerziehen und vollzeit berufstätäig. ich habe keinen kita platz früher bekommen und auch nicht gleich einen über mittag. wir haben auch nur 10 plätze über mittag bei einem kita der 74 kinder betreut ist das echt ein glück. bei uns im kita ist das so das ich ca 2 mal im jahr einen bescheid vom arbeitsgeber vorlegen muss das ich halt noch arbeite ansonsten ist der platz weg. ich denke aber es gibt keinen rechtlichen grundlagen für einen übermittagsplatz. sina


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