Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Vollzeit Arbeitsstelle

Frage: Vollzeit Arbeitsstelle

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Hallo, meine 3 jährige Elternzeit endet am 28.06.2010. Meine Tochter kommt am 1.8.2010 in den Kindergarten, aber nur Nachmittags. Mein Mann arbeitet Vollzeit in Schicht. Nun zu meiner Frage: Vor meiner Schwangerschaft habe ich Vollzeit gearbeitet, aber jetzt kann ich nur Teilzeit, aber mein Chef hat keine Teilzeitstelle. Muß ich dann trotzdem Vollzeit arbeiten, um nicht von der Arbeitsagentur gesperrt zu werden oder kann ich meine alte Stelle kündigen? Wenn ja, worauf muß ich achten, wg. Fristen usw.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Besteht denn ein Anspruch auf TZ und hat er betriebliche Grùnde? 2. Man kann sich auch tz - arbeitslos melden Liebe Grùsse NB


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Hallo Frau Bader, meine Elternzeit endet zum 31.10.2024 und ab dem 01.11.2024 werde ich wieder als Verwaltungsangestellte im Rathaus tätig sein. Vor meiner zweiten Schwangerschaft war ich dort als Kassenleitung in Teilzeit mit 32 Wochenstunden beschäftigt (ich bin in dieser Gemeinde seit August 2018 angestellt). Nun habe ich fristgerecht (Ende ...

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Sehr geehrte Frau Bader,  Meine Elternzeit endet Ende Oktober und dann möchte ich von meiner vorherigen Vollzeit auf Teilzeit gehen, 15 Std auf 3 Tage verteilt.  Ich habe noch den vollen Resturlaub aus der Vollzeitbeschäftigung vor Mutterschutz und Elternzeit, da ich ein volles BV bekommen habe.  Wie darf der Resturlaub genommen werden?  Dar ...

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