Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Vollzeit Arbeitsstelle

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Vollzeit Arbeitsstelle

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Hallo, meine 3 jährige Elternzeit endet am 28.06.2010. Meine Tochter kommt am 1.8.2010 in den Kindergarten, aber nur Nachmittags. Mein Mann arbeitet Vollzeit in Schicht. Nun zu meiner Frage: Vor meiner Schwangerschaft habe ich Vollzeit gearbeitet, aber jetzt kann ich nur Teilzeit, aber mein Chef hat keine Teilzeitstelle. Muß ich dann trotzdem Vollzeit arbeiten, um nicht von der Arbeitsagentur gesperrt zu werden oder kann ich meine alte Stelle kündigen? Wenn ja, worauf muß ich achten, wg. Fristen usw.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Besteht denn ein Anspruch auf TZ und hat er betriebliche Grùnde? 2. Man kann sich auch tz - arbeitslos melden Liebe Grùsse NB


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Guten Tag,  die 3-jährige Elternzeit von meinem 1. Kind endete am 02.08.2024. Ich habe seit November 2022 Teilzeit in Elternzeit gearbeitet mit 20 Wochenstunden. Am 10.09.2024 hat der Mutterschutz für mein 2. Kind begonnen. Die Wochen zwischen dem 03.08. und dem 10.09. habe ich wieder Vollzeit gearbeitet.  Steht mir nun für die Berechnung de ...

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