Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

volltägige Fortbildung trotz 4 Std Beschäftigunsgverbot

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: volltägige Fortbildung trotz 4 Std Beschäftigunsgverbot

blinqblinq

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Hallo, ich bin in der 21 SSW und habe seit einer Woche ein teilweises BV, dass heißt anstatt 8 Stunden täglich, gehe ich nur noch 4 Stunden täglich arbeiten. Nun hat mich meine Chefin für 3 Tage Fortbildung angemeldet, die jeweils tägöich von 9.00 bis 15.30 Uhr angesetzt ist und ich jeweils eine Studne Fahrt hin und zurück habe. Grundsätzlich habe ich kein Priblem daran teilzunehmen aber ist das rechtlich möglich und was ist mit den Mehrstunden gelten diese als Überstunden? Mit freundlichen Grüßen


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, das kommt auf ihre Tätigkeit drauf an und auf die Frage, ob das Problem, welches an der Arbeit besteht, auch bei der Fortbildung besteht. Eigentlich bedarf es aber der ausdrücklichen Zustimmung des Arztes, der das Beschäftigungsverbot ausgesprochen hat. Ansonsten ist das natürlich keine Mehrarbeit, da Sie ja, obwohl Sie nur halbe Tage arbeiten die kompletten Tage bezahlt kriegen. Liebe Grüße NB


desireekk

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Erste Frage: welche Begründung steht für das BV? Gruss D


Mitglied inaktiv

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1. Nein, es ist nicht möglich, an der Fortbildung teilzunehmen, da du dafür 8,5 Stunden brauchst und nur 4 Stunden arbeiten darfst. 2. Und würdest du teilnehmen (was ein Verstoß gegen das MuSchG wäre und mit Bußgeld bestraft werden könnte), dann kannst du selbstverständlich KEINE Mehrstunden als Plus-Guthaben aufschreiben. Denn die 4 Std. sind keine Sollarbeitszeit, sondern die Höchstarbeitszeit, die dir individuell verordnet wurde.


desireekk

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... und wenn das BV bestehen würde weil der AG keine Sitzgelegenheit anbieten kann o. ä.? Gruss D


Mitglied inaktiv

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Es gibt nur sehr wenige Arbeitsplätze, wo man nicht auch eine Stehhilfe zur Verfügung stellen kann, oder wo man nicht auch umsetzen kann. @blinqblinq: Wenn das BV vom Arzt "für jede Tätigkeit" war, darfst du nicht länger als 4 Std. täglich arbeiten, und das gilt auch für die Fortbildung. Wenn es ein anderes BV war, dann bitte konkretisieren.


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