Angestellte
Darf ich (wenn ich mich dazu bereit erkläre) an mehrtägigen, von meinem Arbeitgeber bezahlten Fortbildungen teilnehmen wenn diese 1. Auch Samstags stattfinden und 2. Die Rückreise erst Sonntagmorgen möglich ist? Oder verbietet das Mutterschutzgesetz dies?
Hallo, ja, wenn Sie sich ausdrücklich dazu bereit erklären. Sie dürfen aber nicht die Höchststunden überschreiten (§ 4 MuSchG: achteinhalb Stunden täglich oder über 90 Stunden in der Doppelwoche/ Der Arbeitgeber muss der schwangeren oder stillenden Frau nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden gewähren. ). Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Unter bestimmten Bedingungen darfst du dies: - wenn die Gesamtarbeitszeit (FoBi eingerechnet) in dem Zeitraum von 2 Wochen 90 Std. nicht überschreitet - wenn die tägliche Arbeitszeit (auch bei der FoBi) 8,5 Std. nicht überschreitet. Dabei zählen Fahrtzeiten dann als Arbeitszeit, wenn du dich während der Fahrt nicht ausruhen kannst, wie das z.B. in der Bahn theoretisch möglich wäre. - Wenn du für den Sonntag einen Ersatzruhetag in derselben Woche bekommst.
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