Mucki-87
Sehr geehrte Frau Bader, ich möchte Sie in folgendem Fall um Ihre Einschätzung bitten: Ich bin im öffentlichen Dienst beschäftigt und habe dort (ohne Pandemie) mit vielen Kindern zu tun. Aufgrund der aktuell gültigen Coronaschutzverordnung sind meine Kontakte zu Kindern und Jugendlichen begrenzt. Es zeichnet sich jedoch ab, dass weitere Lockerungen in meinem Bereich folgen. Meine Frauenärztin hat deutlich ausgedrückt, dass sie bei weiteren Lockerungen ein Beschäftigungsverbot befürwortet. Meinen Arbeitgeber habe ich noch nicht über die bestehende Schwangerschaft informiert. Ich bin in der 8. Schwangerschaftswoche. Gerne möchte ich das zeitnah machen. Was mich noch davon abhält: in meiner 11. Ssw bin ich einer einwöchigen beruflichen Weiterbildungsmaßnahme zugewiesen. Diese ist wichtig und ich möchte sehr gerne daran teilnehmen. Wenn ich meinen Arbeitgeber in der 10. Ssw informiere, „friert“ er dann zunächst meine Beschäftigung und die Fortbildung ein, bis die Gegebenheiten am Arbeitsplatz vom Amtsarzt „abgesegnet“ werden? Über Ihre Rückmeldung würde ich mich sehr freuen.
Hallo, also entweder ist der Job eine Gefahr für das Kind, dann spricht der AG (nicht der FA) ein Bv aus - oder nicht. Und da spielen Weiterbildungen keine Rolle - mglw kann der Ag aber diese vom BV ausnehmen. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Wenn die Fortbildung online, nicht als Präsenzveranstaltung läuft, spricht trotz Schwangerschaft nichts dagegen. Eine Präsenzveranstaltung wäre ja wiederum mit Maskenpflicht und mit Kontakten verbunden und daher für Schwangere fraglich. Es liegt an dir, wann du es sagst. Derzeit gibt es eine sehr geringe Zahl von Kinderkrankheiten. Je nachdem mit welcher Altersgruppe du arbeitest, ist die Gefährdung überschaubar. Vor allem wenn du Immunitäten über die Standardimpfungen bekommen hast. Sagst du deinem Arbeitgeber nichts, trägst du die Verantwortung für eventuelle Folgen eben selber.
mellomania
das ist rein die sache des AG. un da ist das problem. nur er! kann ein bv aussprechen, wenn der arbeitsplatz nicht sicher ist. solange du nix sagst, kannst du das recht des mutterschutzgesetzes nicht in anspruch nehmen. die ärztin darf kein bv aussprechen, wenn es arbeitsplatztechnische belange sind. sie ist nur für medizinische dinge zuständig. wenn der AG erfährt, dass du schwanger bist, muss er die gefährdungsbeurteilung machen. solange KANN er ein bv aussprechen bis das geklärt ist. er muss aber nicht. alleine corona reicht für ein bv nicht aus. s. den thread weiter unten, da hat es frau bader erklärt.
Mucki-87
Danke für die Rückmeldungen! Es ging mir bei meiner Frage vor allem darum, ob ich ein „vorläufiges BV bis zur endgültigen Klärung“ bekommen könnte. Nun lese ich, dass das nicht unbedingt sein muss - das freut mich! :)
Ani123
Meine Erfahrung ist, dass der AG in unsicheren Fällen einen freistellt bis geklärt ist, ob der Arbeitsplatz mutterschutzkomform ist bzw. ungestaltet werden kann. Je nachdem wie schnell der AG ist bzw. was umgestaltet werden muss, kann es nur 1-2 Tage sein oder ein paar Wochen. Wenn der AG feststellt, dass es nicht mutterschutzkomform ist und er keinen Arbeitsplatz hat, der das ist, stellt er ein BV aus. Lohnfortzahlung gibt es bei beiden Varianten. Der AG kann einen AN auch versetzen, z.B. eine Erzieherin ins Büro oder gar in eine andere Einrichtung. (Das habe ich gerade noch gehört, dass eine Frau von einer Kita in eine andere musste, weil diese baulich anders ist. Die neue Kita hat ein separates Büro und da arbeitet sie jetzt. Die Kitas sind in einer Trägerschaft. Sie hatte Glück und ist von 30 Minuten Fahrweg auf 5 runter gegangen; das ist kein Muss. Es hätte auch eine Erweiterung auf 60 Minuten Fahrweg werden können.) Dein FA enpfiehlt ein BV. Ausstellen darf sie es nur in medizinischen Fällen. Ansonsten gibt es eher AU, wobei es da nach 6 Wochen nur noch KG gibt. Wenn es schwangerschaftsbedingt ist kann die Zeit zwar aus dem Errechnungszeitraum beim EG rausgenommen werden. Aber man sollte es sich schon gut überlegen, denn du scheinst nicht krank zu sein. Ob du die Weiterbildung machen darfst entscheidet der AG. Wenn du in der Zeit freigestellt oder im NV bist brauchst du seine Erlaubnis dazu. Auch wenn du es ohne Bekanntgabe darfst, die Situation ist dann eine andere. Du musst entscheiden wie gefährlich deine Arbeit ist. Kannst du noch 3 Wochen arbeiten ohne Ängste auszustehen? Ich meine, das bringt dir psychisch nichts. Oder brauchst du Sicherheit, dann sag es. Die Entscheidung wird dir keiner abnehmen können, denn es kommt drauf an wie du damit umgehen kannst.
bellis123
"Es ging mir bei meiner Frage vor allem darum, ob ich ein „vorläufiges BV bis zur endgültigen Klärung“ bekommen könnte." Natürlich nicht, sonst wäre ja jede Schwangere zwischendurch kurzzeitig im BV, was bei den aller wenigsten der Fall ist. Es ist allein deine Entscheidung wann du die Schwangerschaft mitteilen möchtest. Mit FFP2 Maske und Abstand ist das Risiko äußerst gering und sollte dich nicht beunruhigen die Fortbildung wahr zu nehmen.
mellomania
wenn der platz nicht sicher ist, bleibt die schwangere daheim, bis das geklärt ist. wenn de AG für die GFBU ewig braucht, ist es ja sein problem. normal sollte die für jeden arbeitsplatz bereits gemacht sein und nur noch auf die schwangere angepasst werden, das dauert einen Tag. normal. wenn der AG aber seine Hausaufgaben nicht macht, muss er ein vorläufiges aussprechen. aber im Homeoffice gibts kein BV vom AG. von daher ist es hier nicht relevant.
User-1722183313
"Wenn ich meinen Arbeitgeber in der 10. Ssw informiere, „friert“ er dann zunächst meine Beschäftigung und die Fortbildung ein, bis die Gegebenheiten am Arbeitsplatz vom Amtsarzt „abgesegnet“ werden?" Guten Morgen, du schreibst, du seist in öffentlichen Dienst. Jedenfalls in unseren Bundesland wird es genauso gehandhabt wird du vermutest: Man sagt dem Vorgesetzten Bescheid, der macht zeitnah eine Gefährdungsbeurteilung und schickt die Schwangere zum Amts-/Betriebsarzt. Bis der sein OK gibt (mit Blut abnehmen), kann das schon ein paar Tage dauern-Fortbildung wäre dann (ohne Genehmigung) nicht möglich. (Online verhält es sich vielleicht anders, das weiß ich nicht).
Mucki-87
Vielen Dank an alle, die geantwortet haben. Die Beiträge helfen mir bei der Entscheidungsfindung. Liebe Grüße
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