Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Fortbildung trotz Beschäftigungsverbot

Frage: Fortbildung trotz Beschäftigungsverbot

OpSchwester

Beitrag melden

Guten Tag Frau Bader, Hier ging es schon einige Male um dieses Thema. Ich bin im Beschäftigungsverbot als Lehrkraft für Pflegeberufe und mitten in einer Fortbildung, die nächste Woche beendet wird. Nun wollte ich von meinem Gynäkologen eine Bescheinigung, dass ich die Fortbildung zu Ende bringen kann. Es ist ja auch eine komplett andere Tätigkeit als mein Beruf. Jetzt sagte er mir, dass er das prinzipiell nicht mache, wenn er ein BV ausgesprochen habe, weil er sich da auf unsicherem Terrain bewege. Ich fühle mich aber im Stande die Fortbildung zu absolvieren! Das BV wurde aufgrund von enormem Druck und Stress ausgesprochen und in der Fortbildung sitze ich im Unterricht und lasse mich “berieseln”. Was kann ich tun, wenn mir der Gynäkologe diese Bescheinigung nicht ausstellt, mein Arbeitgeber diese aber möchte, um selbst auf der sicheren Seite zu sein? Kann ich mit dem Arbeitgeber einen “Schrieb” aufsetzen, in dem ich meine gesundheitliche Fähigkeit zur Absolvierung der Fortbildung bestätige? Vielen Dank für Ihre Antwort!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, eigentlich wäre der richtige Weg gewesen, das der Ag das BV ausspricht. Der FA hat jetzt ein generelles BV ausgesprochen. Dann gibt es auch, anders als beim BV vom AG, keine Ausnahmen Liebe Grße NB


Felica

Beitrag melden

Ich denke nein. Dein Arzt hat Bedenken. Den eigentlich richtigen Weg das BV über den AG bist du nicht gegangen. Dann wäre das jetzt sicherlich weniger ein Problem. So hat der AG wenig Chancen gegen das BV vom Arzt gegenzuwirken wenn der Arzt entsprechende bedenken hat. ist so ein klassischer Fall von wer A sagt, muss auch B sagen. Mit allen Konsequenzen.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Das BV wurde aufgrund von enormem Druck und Stress ausgesprochen... Pech gehabt. Da wäre der Betriebsarzt und der AG der richtige Ansprechpartner gewesen. Du hast vom FA ein BV für jede Tätigkeit, jetzt musst du das auch durchziehen und nach Hause gehen. BV ist nun mal kein Wunschkonzert.


Dojii

Beitrag melden

Wenn der Arzt ein BV für alle Tätigkeiten ausgesprochen hat, schließt das auch eine simple Fortbildung mit ein. Da wirst du keine Chance haben.


mellomania

Beitrag melden

der gyn hätte das gar nicht ausstellen dürfen. hat er aber. für alle tätigkeiten nehme ich an? daher ist es nun so, dass du die fortbildung später machen musst. du kannst nicht ein bv haben, vollen lohn, zu hause bleiben aber wenn DU lust hast, dann zur Fobi. der arzt hat es so entschieden und der AG und du müsst jetzt damit leben. klingt hart, ist aber so. hättest du das von anfang an richtig gemacht wäre der AG der gewesen der das bv vielleicht ausgestellt hätte oder eben nicht. das ist sache des AG.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Du hast sicher ein individuelles BV vom Arzt erhalten, ob das richtig war, sei dahin gestellt. Klar das sich dein AG ohne Attest sich quer stellt.... Er verstößt ja dann gegen die Mutterschutz Richtlinien.


OpSchwester

Beitrag melden

Danke für eure Antworten! Das BV hat mein Gynäkologe nicht ohne Grund ausgestellt! Deshalb war es definitiv die richtige Entscheidung. Weil einige von euch schreiben, ob das richtig war, sei dahin gestellt... Finde ich ehrlich gesagt nicht so in Ordnung, denn ihr habt keine Vorstellung von den Umständen, die da herrschten. Wie auch immer... Wie ihr schon vermutet hattet, gibt es keine Möglichkeit. Deshalb ist es jetzt auch gut so und ich akzeptiere es so. Es gibt für alles einen Grund.


mellomania

Beitrag melden

nicht um das ,was wir sagen ode davon halten. die zustände dort müssen dem gyn egal sein. er DARF schlichtweg kein bv ausstellen wenn es um dinge geht die den arbeitsplatz betreffen. da kannst du noch so beleidigt sein. der AG hätte es ausstellen müssen. is ja nicht das empfinden der antwortenden sondern geltendes recht und gesetz. es war definitiv die FALSCHE entscheidung. nicht die richtige, wie du jetzt selber siehst.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Wenn dein AG die Gefährdungen nicht ordentlich beurteilt hat und keine ausreichenden Maßnahmen getroffen hat, hättest du dich bei der Aufsichtsbehörde melden können. Auch hätte die Behörde deinen Arbeitsplatz überprüfen können. Der Weg steht prinzipiell jeder Schwangeren offen. Auch hätte dein Gyn nur die Tätigkeiten untersagen sollen/dürfen, die gefährdend sind. Dann wäre das Problem so nicht aufgetreten. Ich sehe da in jedem Fall von deiner Seite eine gewisse Mit"schuld" daran, wie es jetzt gekommen ist. Warum beklagst du dich beim Arzt über die Arbeitsbedingungen und den Chef, und nicht bei der Behörde? Weil es einfacher ist und man so Konflikten aus dem Weg gehen kann. Es kostet nichts. Wenn die Zustände so schlimm waren, dass dir nur der Weg zu Arzt blieb, dann ist es doch nur konsequent, wenn du ganz raus bist vom Beruf.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo Frau Bader, ich bin jetzt in der 9.SSW und habe ein Beschäftigungsverbot erhalten (arbeite in der Pflege). Am 18.April wäre ich eigtl. zu einer externen Fortbildung angemeldet. Darf bzw. muss ich während des BV´s daran teilnehmen oder darf/kann ich die FB absagen? Vielen Dank schon im Vorraus!!! MfG

Sehr geehrte Frau Bader, ich bin in der 24. SSW und seit November im BV (angestellte Kieferorthopädin). Nun steht demnächst eine Fortbildung an, welche von meinem Arbeitgeber bezahlt wird. Der Veranstalter der Fortbildung ist aber nicht mein Arbeitgeber, sondern ein privater Anbieter. Bei der Fortbildung habe ich keinen Patientenkontakt, daher ...

Hallo, die EZ ist beendet. Ich fühle mich nicht mehr wohl, habe Bauch-/Kopfschmerzen seit letzter Woche, aufgrund der Anzeige beim Jugendamt, von meinem Arbeitgeber. Mein Hausarzt hat schon gesagt, es sei Schikane/unverschämt. Er konnte es nicht glauben. Würde dies ausreichen oder nicht, für Anzeige und BV (wenn das BV überhaupt möglic ...

Hallo Frau Bader, ich bin verbeamtete Lehrerin und noch bis Anfang Januar in Elternzeit. Da wir uns ein zweites Kind wünschen, stellt sich für mich die Frage, wie viel Gehalt ich bekomme, wenn ich während der Elternzeit erneut schwanger werde und ein Beschäftigungsverbot erhalten sollte. Würde ich dann nach dem vereinbarten Ende der Elternz ...

Hallo, ich habe eine Frage zum Beschäftigungsverbot. Ich bin in einem Unternehmen, indem man ab Tag 1 der Schwangerschaft ein Beschäftigungsverbot erhält. Aktuell bin ich noch in Elternzeit arbeite aber in Elternzeit-Teilzeit. Wenn ich jetzt wieder schwanger werden würde, und meine Elternzeit deswegen vorzeitig beende, steht mir dann das Geh ...

Sehr geehrte Frau Bader, meine Frau hat den Job gewechselt und noch keinen tag in der neuen Arbeit gearbeitet. 2tage bevor ihr Arbeitsverhältniss/1.Arbeitstag war ist uns mitgeteilt worden das sie schwanger ist und wir haben das dem neuen Arbeitgeber gleich mitgeteilt.  Dieser hat ihr gleich ein beschäftigungsverbot ausgestellt, da es ein pfle ...

Hallo Frau Bader,   Ich bin kurz vor Ablauf meiner Elternzeit erneut Schwanger geworden, habe schon recht früh meinem Arbeitgeber (Zahnarzt) Bescheid gegeben. Wir hatten immer ein tolles Arbeitsverhältnis und da wir mittlerweile auch  umgezogen sind war klar das ich leider in dieser Praxis nicht mehr arbeiten werde.    Meine Chefs tota ...

Guten Tag Frau Bader, ich habe bis zum 31.08.2025 geringfügig bei meinem Arbeitgeber gearbeitet. Seit dem 01.09.2025 arbeite ich dort Teilzeit. Heute habe ich Aufgrund meiner Schwangerschaft ein betriebliches Beschäftigungsverbot erhalten. Im Internet steht, dass der Durchschnitt der letzten drei Monate gerechnet wird. Bekomme ich dann als Lohn ...

Hallo Frau Bader,  ich hatte von März bis August 2025 einen befristeten Stellenumfang von 100%. Ein Antrag auf mind. 90% habe ich im Juni ab September gestellt, da ab September sonst wieder der Stellenumfang von 50% wirksam geworden wäre. Dies wurde auch genehmigt, sprich ab September 90%.  Anfang September wurde meine Schwangerschaft festge ...

Hallo, ich bin noch in der Elternzeit von Kind 1, habe noch 49 Tage Resturlaub aufgrund des Beschäftigungsverbots. Mein Elterngeld endet im Dezember 2025 und die Elternzeit würde ich zum 31.12.2025 beenden um im Januar und Februar 2026 den Resturlaub aus der Vollzeitbeschäftigung in Anspruch zu nehmen (ursprünglich war angedacht danach wieder in E ...