Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Volle Stelle vor Mutterschutz, im Mutterschutz enden 20Std.- halbes Geld?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Volle Stelle vor Mutterschutz, im Mutterschutz enden 20Std.- halbes Geld?

redhead

Beitrag melden

Liebe Frau Bader, ich hab schon einige Ihrer Antwortengelesen, bin mir baber in meiner Situation sehr unsicher und konnte nopch keine Antwort finden. Ich arbeite Vol.zeit, allerdings sind aufgrund von Sachstandsbefristungen 20Std. bis 31.12. befristet , die anderen 20 bis nächsten Sommer. ICh gehe Mitte Dez in Mutterschutz, ET ist Ende Januar. Also hätte ich 12 der 14 Mutterschutzwochen laut Vertrag nur noch eine halbe Stelle. Das Ministerium in Berlin hat mir gesagt, dass der Arbeitgeber dann nachdem 20std wegfallen auch nur seienn Anteil für die übringen 20 zahlen muss, auch wenn die Berechnung ja in den Monaten davor noch für eine svolle Stelle war. Argument: Der BErechnungszeitraum gilt nur als orientierung und als repräsentativen Anhalt für das fehelende Einkommen, wenn die Stelle aber nur noch halb sei, während des Mutterschutztes, würde auch nur halb gezahlt werden... Stimmt dfas so? Würde ich dann also die ersten 2 Wo. meinen ganzen Verdienstausfall bezahlt bekommen und nach halben Verrtragsende nur die 13€ plus Arbeitgeberanteil bis zu dem Lohn der halben Stelle? Wenn dem so wäre würde ich gegenüber dem Arbeitgeber auf eine Verlängerung (leider nur 3 Monate) pochen, da das Projekt und damit der Sachstand verlängert ist, dann müsste man zuegebn, dass man aufgrund der Schwangerschaft nicht verlängert, da mir die Verlängerung schon vor SS mündlich zugesichert wurde... Ich hab bei befristeten Verträgen Antworten Ihrerseits gelesen, das dann ganz die KK einspringen muss, ber die müssen doch nicht über die 13€ kommen, oder? Wenn die KK ganz einspringen würde, müsste ich mich nicht mit meinem AG streiten- für meine weitere Anstellung natürlich nciht unwichtig. Über eine Antwort von Ihenen als Fachfrau wäre ich sehr dankbar, Viele liebe Grüße und lieben Dank,


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, Sie bekommen das, was Sie ohne Mutterschutz bekämen. Und das wäre dann eben nur das halbe Gehalt. Liebe Grüße, NB


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo Frau Bader, ich bin schwanger und habe noch 10 Wochen bis zum Mutterschutz. Nun bin ich krank geschrieben und darf vor der Geburt aufgrund einer Schwangerschaftbedingten Erkrankung nicht mehr arbeiten. Das heißt ich werde 4,5 Wochen Krankengeld beziehen und dann in Mutterschutz gehen. Wie wirkt sich das auf Mutterschafts- und Elterngeld au ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich bin in der 21. Woche Schwanger. Entbindungstermin ist der 13.03.2024. Ab dem 30.01.2024 bin ich im Mutterschutz. Seit dem 18.08.2023 habe ich ein ärztliches Attest für ein Beschäftigungsverbot das jede Tätigkeit umfasst. Ich bekomme derzeit Mutterschutzlohn. Mein derzeitiger Arbeitsvertrag läuft am 11.01.2024 aus. ...

Hallo, Wie sieht es denn mit Urlaub vor dem Mitterschutz aus ? Ich habe mal gelesen das Ich meinen vollen Urlaubsanspruch vor dem MS nehmen darf , oder ist das falsch ? Bei meiner Tochter 2018 hat mein AG mir erst alle Urlaubstage gegeben und mich dann erst ins BV geschickt. Aktuell bekomme Ich bei meinem neuem AG kein BV und mein Arzt stellt ...

Liebe Frau Bader, normalerweise habe ich einen 35h Vertrag. Vom 01.02.2023-31.01.2023 hatte ich aber einen befristeten 40h Vertrag. Mein ET sollte am 15.03.2024 sein, war jetzt aber schon am 08.03.2024. Das heißt aber, mein Mutterschutz begann am 02.02.2024. Der 01.02.2024 war dann 1 Tag, den ich wieder 35h gearbeitet habe. Mein Arbeitgeber sto ...

Hallo Frau Bader, ich habe die Frage zwar schon im Forum gelesen bin aber trotzdem nicht ganz sicher, ob ich es richtig verstanden habe. ich erwarte unser 2. Kind ca. Ende Mai 2024 (ET 25.05.24) die Elternzeit von unserem 1. Kind hatte ich bis zum 18.03.24 beantragt. Ich habe diese jedoch bis zum 12.04.24 verlängert und beendet. Beginn ne ...

Sehr geehrte Frau Bäder, Ich habe meinen Sohn am 18.08.2022 geboren und am 17.08.2024 beendet meine Elternzeit. Ich bin wieder im zweiten Zustand und erwarte noch 1 Kind. Mein Mutterschutz fängt am 31.08 an. Also 2 Wochen nach der Beendigung der Elternzeit. Mein Arbeitgeber will die Elternzeit verlängern. 1.Frage ist.: Soll ich das annehmen ...

Hallo Frau Bader, ich bin schwanger und werde ca. 1,5 Monate bevor mein Mutterschutz (20.9.) beginnt von Berlin nach Bayern umziehen. Aufgrund des Umzuges werde ich von meiner Arbeitgeberin, bei der ich seit 5 Jahren arbeite gekündigt. Ich arbeite momentan Teilzeit als Werkstudentin. Was kann ich tun um Mutterschutzgeld und Elterngeld zu bekomm ...

Hallo Frau Bader, ich bin aktuell Teilzeit in Elternzeit angestellt und wieder schwanger. Zum 10.07. beende ich meine Elternzeit, da der Mutterschutz von Kind 2 beginnt. Aus dem aktuellen Jahr habe ich noch 10 Urlaubstage offen (nicht geplant). Ich möchte diese gerne vor dem Mutterschutz nehmen und somit 10 Tage früher "aussteigen". Mein AG ...

Meine Frau arbeitet als Integrationshilfe an einer Schule. Sie ist befristet angestellt da der Betrieb die Stelle an die Förderung der I-Hilfe seitens des Jugendamts gebunden hat. Nun hat Sie frühzeitig ihrem Arbeitgeber bescheid gegeben dass sie schwanger ist. Darauf hin hat dieser direkt in die wege geleitet, dass der Vertrag wenige Wochen vor d ...

Hallo, Ich habe am 22.01.25 meine Ausbildung beendet und bin im selben Unternehmen in ein Beschäftigungsverhältnis mit neuem Gehalt gewechselt. Seit dem 27.01.25 bin ich nun im Mutterschutz.  Ich bin von dem Paragraphen 21 Mutterschutzgesetz Absatz 4 etwas verwirrt...  Wird mein neues Gehalt nun berücksichtigt oder nicht? Es handelt si ...