Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

VG Wort Zahlung im Mutterschutz

Frage: VG Wort Zahlung im Mutterschutz

Mirande

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Hallo, ich bin schwanger, selbstständig und Mitglied bei der KSK. Ich möchte Mutterschaftsgeld beantragen. Mein ET ist der 7.5.24. Wenn ich es richtig verstanden habe, beginnt mein Mutterschutz demnach am 26.03.23 und ich erhalte ab da 70% meines die 12 Monate vorher bei der KSK gemeldeten Gewinns. Nun habe ich dazu zwei Fragen: 1) darf ich bis ET noch freiwillig weiterarbeiten? Die Rechnung würde ich dann erst stellen, wenn ich im Oktober einen Elterngeld Plus-Monat habe. 2) Ende Juni 24 erwarte ich eine Tantiemen-Zahlung von VG-Wort, die sich leider nicht stunden lässt. Die Zahlung ist also nach Geburt, bezieht sich aber auf eine Arbeitsleistung von vor zwei Jahren. Beeinträchtigt die VG-Wort Zahlung mein Mutterschaftsgeld oder aber kann ich das in diesem Monat trotzdem beziehen? Danke für Ihre Hilfe im Voraus! VG Miranda


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Wenn Sie voll weiter arbeiten, ruht das MG. 2. Beim MG nein. https://www.kuenstlersozialkasse.de/fileadmin/Dokumente/Mediencenter_K%C3%BCnstler_Publizisten/Informationsschriften/KSV_und_Mutterschaftsgeld-Elterngeld.pdf Liebe Grüße NB


Mirande

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Und als kleiner Nachtrag, da missverständlich von mir notiert: Mit Mutterschutz meinte ich den Zeitraum für das in den 6 Wochen vor und 8 Wochen nach ET bezogene Mutterschaftsgeld. Da selbstständig bin ich natürlich nicht im Mutterschutz.


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